Parkplatzproblem als Eigentümer

In diesem Fall besitzt jede Partei einer Eigentümergemeinschaft einen halben Parkplatz,also 2 Wohnungen teilen sich einen, da es keine halben Autos gibt und Parplätze knapp sind gibt es laufen Streitereien, nun meine Frage, kann man die Eigentümergemeinschaft notfalls dazu zwingen Parkplätze zu schaffen, oder event. die Gemeinde an den Zufahrtsstraßen Parkstreifen auszuweisen ?

Darf eine Partei den anderen vom Parklatz jagen ?

Hat jemand einen Vorschlag, für eine Lösung dieses Porblems ?

Hallo,

In diesem Fall besitzt jede Partei einer
Eigentümergemeinschaft einen halben Parkplatz,also 2 Wohnungen
teilen sich einen, da es keine halben Autos gibt und Parplätze
knapp sind gibt es laufen Streitereien, nun meine Frage, kann
man die Eigentümergemeinschaft notfalls dazu zwingen
Parkplätze zu schaffen,

Nein.

oder event. die Gemeinde an den
Zufahrtsstraßen Parkstreifen auszuweisen ?

Nein.

Darf eine Partei den anderen vom Parklatz jagen ?

Nein. Keiner hat mehr Besitzrecht als der andere.

Hat jemand einen Vorschlag, für eine Lösung dieses Porblems ?

Hmmmm, man könnte…miteinander reden und eine Lösung finden?
Gruß,
Dea

Hallo,

Hat jemand einen Vorschlag, für eine Lösung dieses Porblems ?

Ja. Den Parkplatz abschaffen. Es entsteht erst dann eine Gleichbehandlung, wenn keiner einen Parkplatz hat.

Schönen Gruß

Christian

Teilungserklärung Re: Parkplatzproblem Eigentümer
Hallo Sandra,

Ich bezweifel einfach mal eine solche Konstruktion in einer Teilungserklärung überhaupt rechtens sein würde.
Der Parkplatz ist immer einer Person(Eigentümer)/Wohnung zugeordnet.
Darum verstehe ich auch nicht die schon gegebenen Antworten…
Im Grundbuch ist dem Stellplatz (wie jedem Grundstück) ein Besitzer zugeordnet.
Also dürfte die Zuordnung eigentlich glasklar sein. Denn der Eigentümer hat ja mal den Stellplatz gekauft.

Olaf

In diesem Fall besitzt jede Partei einer
Eigentümergemeinschaft einen halben Parkplatz,also 2 Wohnungen
teilen sich einen, da es keine halben Autos gibt und Parplätze

Ist tatsächlich immer 1 Platz für 2 festgelegte Parteien vorhanden? Dann würde ich eine Nutzungsvereinbarung zwischen den beiden Besitzern anstreben, in der z.B. steht, daß Partei A den Parkplatz in den geraden Kalenderwochen und Partei B in den ungeraden Wochen benutzen darf. Denkbar wäre auch die Anmietung eines weiteren Stellplatzes in der Nähe und Kostenteilung.

Hallo Sandra,

Ich bezweifel einfach mal eine solche Konstruktion in einer
Teilungserklärung überhaupt rechtens sein würde.
Der Parkplatz ist immer einer Person(Eigentümer)/Wohnung
zugeordnet.
Darum verstehe ich auch nicht die schon gegebenen Antworten…
Im Grundbuch ist dem Stellplatz (wie jedem Grundstück) ein
Besitzer zugeordnet.
Also dürfte die Zuordnung eigentlich glasklar sein. Denn der
Eigentümer hat ja mal den Stellplatz gekauft.

Olaf

Genauso wie 2 Personen eine Wohnung kaufen können, können 2 Personen einen Stellplatzkaufen. (Bruchteilgemeinschaft)