Parkplatzrempler - was wäre wenn?

Hallo ich habe mal eine Frage.
Was wäre wenn man in eine Parklücke fährt, die Tür öffnet weil man im Rückspiegel nichts gesehen hat und dann fährt einem jemand in die geöffnete Tür weil dieser jemand dachte das sein Auto gesehen wurde? Ein Polizist konnte mir diese Frage nicht beantworten und hätte darauf entschieden das jeder seinen Schaden selber trägt.
Wäre für Antworten sehr Dankbar!

Nur mal so ganz allgemein: Es ist ein aberwitziger Irrglaube, dass Polizisten so etwas beurteilen könnten. Es gehört jedenfalls nicht zu ihrer Ausbildung, sich mit den haftungsrechtlichen Fragen eines Verkehrsunfalls zu beschäftigen.

Dass jeder seinen Schaden „selber“ trägt, ist ziemlich unwahrscheinlich. Ich müsste genauer nachlesen, aber wenn man hier für beide noch von einer Haftung nach § 7 I StVG ausgehen kann (beim Stehenden bin ich mir gerade nicht sicher), läuft es eher darauf hinaus, dass jeder vom Schaden die Hälfte trägt. Das ist aber nicht dasselbe wie „jeder trägt sienes“, weil die Schadenshöhen ja unterschiedlich sein können.

Letztlich kommt es wegen § 17 II StVG darauf an, wer einen größeren Sorgfaltsverstoß begangen hat. Kann ich jetzt keinen großen Unterschied erkennen. Das ist aber nicht zuletzt eine Wertungsfrage.

Levay

Hallo Levay,

Letztlich kommt es wegen § 17 II StVG darauf an, wer einen
größeren Sorgfaltsverstoß begangen hat. Kann ich jetzt keinen
großen Unterschied erkennen. Das ist aber nicht zuletzt eine
Wertungsfrage.

Ähm, muss ich jetzt Deiner Meinung nach jederzeit damit rechnen, dass die Fahrertür eines stehenden Fahrzeugs kurz vor mir unkontrolliert aufgestoßen wird?

Also ich würde klar sagen, dass derjenige, der zur Fahrbahn hin austeigen will, sicherzustellen hat, dass kein Auto, kein Radfahrer oder Motorradfahrer gerade vorbeifahren will, weswegen die Haftung für mich rel. klar ist.

Just my 2c
Jürgen

Hallo

Also ich würde klar sagen, dass derjenige, der zur Fahrbahn
hin austeigen will, sicherzustellen hat, dass kein Auto, kein
Radfahrer oder Motorradfahrer gerade vorbeifahren will,
weswegen die Haftung für mich rel. klar ist.

Dabei vergisst du 2 wichtige Punkte.

  1. Logisch oder relativ klar ist sowas nie, vorallem nicht im deutschen Recht
  2. Gefährungshaftung des Fahrzeugführers und ja, er muss damit rechnen das jederzeit was auf die Fahrbahn treten, fallen oder springen kann und muss so fahren, das er noch anhalten kann

gruss

  1. Gefährungshaftung des Fahrzeugführers und ja, er muss damit
    rechnen das jederzeit was auf die Fahrbahn treten, fallen oder
    springen kann und muss so fahren, das er noch anhalten kann

Hallo,

die Gefährdungshaftung trifft den Halter, nicht den Fahrer; der Fahrer haftet nur für Verschulden.

Grüße, M

Was wäre wenn man in eine Parklücke fährt, die Tür öffnet … und dann fährt einem jemand in die geöffnete Tür

Hi,

so wie Du es beschreibst, ist es eindeutig: die Tür ist geöffnet und das nachfolgende Fz fährt dagegen… dafür haftet der „dagegenfahrende“ zu 100%.
Wir die Tür erst geöffnet, wenn das andere Fz bereits „da ist“, haftet der Öffnende.
Häufig ist es allerdings ein Mittelding, und der Nachweis für die eine oder andere Variante ist nicht zu erbringen. Dann verteilen die Richter die Haftung üblicherweise hälftig.

Der Polizist, den Du befragt hast, hatte keine Ahnung und sollte sich nach Dieter Nuhr richten.

Grüße, M

Hallo,

Ähm, muss ich jetzt Deiner Meinung nach jederzeit damit
rechnen, dass die Fahrertür eines stehenden Fahrzeugs kurz vor
mir unkontrolliert aufgestoßen wird?

Das habe ich in der Fahrschule so gelernt, dass wenn man an einer Reihe parkender Autos vorbei fährt, mit erhöhter Aufmerksamkeit zu fahren ist, da jederzeit die Möglichkeit besteht, dass die Türen geöffnet werden.

Gruß
Didi

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Hm, stimmt… Damit muss man wohl eher nicht rechnen :smile:

Man muss sich allerdings schon den gesamten Fall ansehen und alle Einzelheiten.

Der Einwand war aber berechtigt, da habe ich Unüberlegtes geschrieben.

Levay

Das ist wahr, und übrigens: Ich habe mal auf der Homepage eines Rechtsanwaltes gelesen, beide würden verschuldensunabhängig haften.

Peinlich, peinlich :smile:

Levay

  1. Logisch oder relativ klar ist sowas nie, vorallem nicht im
    deutschen Recht

Die lauteste Kritik kommt regelmäßig aus der Ecke mit der geringsten Sachkenntnis. So wird es auch hier sein.

Schuster, bleib bei deinen Leisten!

Levay

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Du kannst aus einem so dünnen Sachverhalt mit dem Fehlen von wichtigen Fakten sofort einen endgültige Lösung finden?

Heute erst gelesen : „Die lauteste Kritik kommt regelmäßig aus der Ecke mit der geringsten Sachkenntnis. So wird es auch hier sein.“

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dann sollten wir erstmal den Halterbegriff klären.
gruss

Du kannst aus einem so dünnen Sachverhalt mit dem Fehlen von
wichtigen Fakten sofort einen endgültige Lösung finden?

Nein, und genau das habe ich auch geschrieben.

Heute erst gelesen : „Die lauteste Kritik kommt regelmäßig aus
der Ecke mit der geringsten Sachkenntnis. So wird es auch hier
sein.“

Nur passt das in meinem Fall nicht, denn MEINE Leisten sind die Juristerei - schon mal in meine ViKa geguckt?

Levay

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter

Levay

und passt er den auf den Sachverhalt? :wink:

gruss

[ot]Re^7: Parkplatzrempler - was wäre wenn??

Du kannst aus einem so dünnen Sachverhalt mit dem Fehlen von
wichtigen Fakten sofort einen endgültige Lösung finden?

Nein, und genau das habe ich auch geschrieben.

Wieso beschwerst du dich dann, wenn ich sage, das das nie klar sein kann? Vorallem wenn viele Fakten fehlen?

Heute erst gelesen : „Die lauteste Kritik kommt regelmäßig aus
der Ecke mit der geringsten Sachkenntnis. So wird es auch hier
sein.“

Nur passt das in meinem Fall nicht, denn MEINE Leisten sind
die Juristerei - schon mal in meine ViKa geguckt?

Sicher hab ich das, der Teil mit den Leisten fehlt beim meinem Zitat übrigens… :stuck_out_tongue:. Wieso fällt mir das Wirt Sachverhaltsbeugung nur immer wieder beim Lesen dieses Eintrag ein? :wink:

gruss

Moin,

und was lernt man noch in der Fahrschule? Sich (anhand des Schulterblickes) vergewissern, das man niemandem beim Aussteigen gefährdet. Ebenso der Beifahrer am Gehweg, der muss schließlich auch aufpassen, dass er keine Fahrradfahrer mitnimmt.

MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

und was lernt man noch in der Fahrschule? Sich (anhand des
Schulterblickes) vergewissern, das man niemandem beim
Aussteigen gefährdet. Ebenso der Beifahrer am Gehweg, der muss
schließlich auch aufpassen, dass er keine Fahrradfahrer
mitnimmt.

Genau. Man muss damit rechnen. Das hattest Du ja auch gefragt.

Gruß
Didi