Auf einem Seminar hat mir ein Mitteilnehmer folgendes erzählt: In den LStR 2001 wäre eine neue Vorschrift enthalten wonach Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber einen verbilligten Parkplatz am Betriebsgebäude bekommen, einen geldwerten Vorteil zu versteuern hätten bzw. der Arbeitgeber würde den Betrag pauschal mit 25% besteuern. Der geldw.Vorteil würde sich aus der Differenz zwischen marktüblichem Mietpreis eines Stellplatzes und den an den Arbeitgeber geleisteten Betrag zusammensetzen.
Könnt Ihr mir diese Vorschrift bestätigen oder bin ich hier einer „Ente“ aufgesessen ?
ich habe ja keine Ahnung, aber wenn der Parkplatz dazu benötigt wird, das Auto während der Arbeit abzustellen, müsste man die Kosten natürlich steuerlich geltend machen können. Dem geldwerten Vorteil des Rabattes stünde also eine Absetzmöglichkeit in gleicher Höhe gegenüber.
Max
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Ja, aber …
durch die Pauschale von 0,70 DM/E-km sind ausdrücklich alle
Kosten abgegolten, auch Park(platz)kosten. Zumindestens lauten die
allgemeinen Grundsätze so. Damit ergibt sich keine erweiterte
Abzugsmöglichkeit, oder wißt ihr etwas, das ich nicht weiß?