Parkplatzunfall

Hallo zusammen,

wer hat schuld bzw. wer muss für den schaden aufkommen?

Person A schert rückwärts aus dem Parkplatz aus und steht, um den ersten Gang einzulegen, um weiterfahren zu können. In diesem Moment schert Person B ebenfalls aus der Parklücke und fährt rückwärts auf das Auto der Person A.

Hätte Person B nicht das Fahrzeug der Person A im Rückspiegel sehen müssen? Den größten Schaden hat das Auto der Person A. Obwohl Person B ihre Schuld zugab (auch vor einer dritten Person), besteht sie darauf, dass der Schaden geteilt wird.

Wer ist nun schuld?

Viele Grüße

Clara

Hallo,

IANAL, aber hatte mal ein ähnliches Problem.

Wer rückwärts fährt, unterliegt einer erhöhten Sorgfaltspflicht. Er muss sich versichern, dass der Weg frei ist. Wenn er nichts sehen kann, muss er sich durch eine andere Person einweisen lassen usw.

Demnach ist es sehr wichtig, ob A wirklich still gestanden hat. Wenn das tatsächlich der Fall ist, kann B 100% Schuld sein.

Wurde in diesem fiktiven Fall die Polizei gerufen? Und soll das ganze über die Versicherung gehandelt werden? Wenn ja, sollte A die Sache der Versicherung melden und den Fall schildern. Wenn von der Versicherung von B eine Bitte um Beschreibung kommt, auch dort entprechende Angaben machen.

Mir ist mal etwas sehr ähnliches passiert, ich war auf einem Parkplatz unterwegs Richtung Ausfahrt hinter einem KFZ zum Stehen gekommen, welches in einer Parktasche parkte. Da Rückstau war, stand ich dort sicherlich 2 Minuten. Die Fahrerin des KFZ stieg zwischenzeitlich ins Auto, sah in den Rückspiegel, schnallte sich an und fuhr dann einfach rückwärts los, mir in die Seite. 100% Schuld bei ihr, da ich stand.

Gruß,

Myriam

Demnach ist es sehr wichtig, ob A wirklich still gestanden
hat. Wenn das tatsächlich der Fall ist, kann B 100% Schuld
sein.

Das ist allerdings mehr oder weniger irrelevant, denn auch, wenn vieles nicht glauben wollen: § 254 BGB ist auch auf Gefährdungshaftung anwendbar. Als Folge wird in der Regel nicht der ganze Schaden zu ersetzen sein, selbst wenn jemand allein die Schuld hat.

Levay