Parkplatzunfall

Hallo,
wer ist schuld, wenn folgendes passiert. Auf dem Parkplatz will jemand rückwärts aus einer Parklücke herausfahren, vorichtig, immer den Blick im Rückspiegel und mit Tempo unter 10 km/h. Plötzlich gibt es einen Ruck und es gab einen kleinen Unfall. Ein auf den Parklatz steuerndes Auto war sicherlich etwas schneller vorbeigefahren. Es gibt einen Disput, in dem der Geschädigte behauptet, er hätte hinter dem Ausparker gestanden und weist auf eine ca 20 - 30 cm lange Schramme hin. Die hinzugezogene Polizei stellt alles auf einen Bagatellschaden ab. Die Frage ist: Wie kann eine so lange Schramme bei einem stehendem Fahrzeug entstehen, wenn er gestanden haben will zumal beim Schädigerfahrzeug keinerlei Schäden zu sehen sind.
Mit freundlichen Grüßen

Herbstaster

unabhängig von der Schuldfrage:

vorichtig, immer den Blick im Rückspiegel

Beim Rückwärtsfahren kann man im Innenspiegel stehende Hindernisse erkennen, sich senkrecht zur eigenen Bewegungsrichtung bewegende Dinge jedoch manchmal erst, wenn man mit ihnen zusammenstößt.
Beim Rückwärtsfahren sollte man zusätzlich auch den linken Außenspiegel konsultieren oder sonstige Maßnahmen ergreifen, um einen Zusammenstoß mit nahenden Verkehrsteilnehmern auszuschließen.
Ist die Sicht zB durch neben einen parkende Fahrzeuge eingeschränkt, muss man u.U. einen Passanten o.ä. um Hilfe bitten.

Gruß
Paul

Moin!

wer ist schuld, wenn folgendes passiert. Auf dem Parkplatz
will jemand rückwärts aus einer Parklücke herausfahren,
vorichtig, immer den Blick im Rückspiegel und mit Tempo unter
10 km/h. Plötzlich gibt es einen Ruck und es gab einen kleinen
Unfall. Ein auf den Parklatz steuerndes Auto war sicherlich
etwas schneller vorbeigefahren.

Tja, wer weiß das schon.
Wer „schuld“ ist, ist hier auch egal, zumindest solange kein ;ensch zu Schaden gekommen ist.
Wer haftet, ist schon eher spannend. Es werden nun beide Unfallbeteiligte zeitnah(!) ihre KfZ-Versicherungen informieren und die werden das dann aushandeln. Wichtig: korrekter Unfallbericht.

Je nachdem, wie das Auto versichert ist, könnte man auf einem Großteil ses Schadens sitzen bleiben, da wohl der Rückwärtsfahrende immer eine besondere Sorgfaltspflicht hat.

Es gibt einen Disput, in dem
der Geschädigte behauptet, er hätte hinter dem Ausparker
gestanden und weist auf eine ca 20 - 30 cm lange Schramme hin.
Die hinzugezogene Polizei stellt alles auf einen
Bagatellschaden ab. Die Frage ist: Wie kann eine so lange
Schramme bei einem stehendem Fahrzeug entstehen, wenn er
gestanden haben will zumal beim Schädigerfahrzeug keinerlei
Schäden zu sehen sind.

Das juckt keinen. S.o.

Gruß,
M.

Das wurde ja auch alles gemacht, nur behauptet die Geschädigte, sie hätte bereits hinter dem Schädiger gestanden, somit steht Aussage gegen Aussage, denn selbst die hinzugezogene Polizei stellte einen Bagatellschaden fest. Da solche Unfälle auch gern inszeniert werden, war die Frage, ob auf einem stehenden Fahrzeug bei einer nur geringen Kollosion eine ca 30 cm lange Schramme enstehen kann oder eher eine punktuelle Delle. Am Fahrzeug des Schädigers ist NICHT das Geringste zu sehen.

Hi,

was sagt denn die Versicherung dazu? Wenn Zweifel bestehen und die Versicherung diese für schlüssig hält, könnte sie ja einen Gutachter beauftragen.

Gruß
Tina

Hallo,

deine Frage ist eine technische, keine rechtliche. Dafür solltest du ein anderes Brett suchen. Aber auch dort wirst du kaum eine abschließende Antwort bekommen, dafür bedarf es aller Vortaussicht nach eines Sachverständigen.

Zum Rechtlichen: Parkplatzunfälle enden meist mit einer Haftungsteilung, denn auf dem Parkplätzen gelten andere Regeln als auf normalen Straßen, „rechts vor links“, „wer aus der Parklücke rausfährt hat Schuld“ oder ähnliches gilt dort nur sehr sehr eingeschränkt, in erste Linie gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Es sei denn, dass einer wirklich steht und der andere drauffährt!

Gruss

Iru

Also ich habe mal gelernt,daß man sich beim Rückwärtsfahren umdrehen muß weil die Spiegel nicht reichen.
Nützt das nichts(Kastenwagen z.B.) braucht man einen Sicherungsposten.

Grüße