Parkplatzunfall

Hallo zusammen!
Ein Golf parkt brav auf einem Parkplatz des Supermarktes, Autotüren geöffnet, denn es ist heiss, Fahrer verstaut Einkäufe im Heck.
Dann ein lauter Schlag, ein anders Auto will den Parkplatz verlassen und knallt im Vorrüberfahren gegen die geöffneten Türen schrappt die ganze Seite auf - und fährt weiter.
Der Golfbesitzer joggt geistesgegenwärtig hinterher, klopft auf die Windschutzscheibe, bis der Fahrer anhält. Dieser ist ein Senior bereits über 80 Jahre alt, hat angeblich nix bemerkt.
Soweit so gut, man hat ja Mitleid mit dem alten Herrn. Schaden der gegnerischen Versicherung gemeldet, diese hat auch die Reparatur veranlasst.
Nun, nach Reparatur des Golfs, behauptet der Senior unter einschalten eines Anwaltes, der Golffahrer hätte den Schaden selbst verschuldet, da er die Türe aufgrissen habe.

Frage: Ist es überhaupt relevant, ob die Türe geöffnet wurde oder nicht?
Ich meine mich zu erinnern, dass man auf einem Parkplatz vorsichtig fahren muss. Oder: Nachdem er sich plötzlich erinnert, dass die Türen angeblich aufgerissen wurden,kann man ihn wegen versuchter Fahrerflucht noch nachträglich anzeigen?
Für informative Antworten schon mal:
DANKE

Frage: Ist es überhaupt relevant, ob die Türe geöffnet wurde
oder nicht?

Natürlich. Wenn Du die Tür aufreisst, wärst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit vollschuld.

Ich meine mich zu erinnern, dass man auf einem Parkplatz
vorsichtig fahren muss.

Das stimmt schon. Auf jeden Fall gilt hier nicht rechts vor links. Aber er wird natürlich behaupten, vorsichtig gefahren zu sein. Auf jeden Fall bliebe m.E. mindesten 50% Haftung. Das ist mehr als 0%.

Oder: Nachdem er sich plötzlich
erinnert, dass die Türen angeblich aufgerissen wurden,kann man
ihn wegen versuchter Fahrerflucht noch nachträglich anzeigen?

Theoretisch schon. Aber so nachträglich sieht das immer doof aus.
Man sollte einen Anwalt einschalten, bzw. mit der Versicherung sprechen, evtl. zahlen die dann nicht ohne Gerichtsverfahren. Kommt es zum Verfahren und er sagt falsch aus, macht er sich strafbar, das wird dort auch deutlich gesagt, evtl. läßt er sich ja einschüchtern…

Ansonsten: Als Nichtverursacher IMMER Polizei holen, bzw, zumindest Unfallbericht vor Ort ausfüllen…

ElC.

HAllo,

Anzeige machen.

Nach dem Einkaufen steigt man EIN und nicht AUS. Wenn man also die Türe aufreißt, steht man davor.

Das macht man am Besten direkt mit der Versicherung aus.

Das Problem des anderen macht der mit Deiner Versicherung aus. Dieser solltest Du den Fall schildern.

Gruß

Peter

Such Zeugen.

Das haben doch sicher einige Leute beobachtet. Also zum Supermarkt und Zettel aufhängen.

Gruß

Peter

Hallo!

Das stimmt schon. Auf jeden Fall gilt hier nicht rechts vor
links.

Äh… kannst Du mir das kurz erläutern? Ich fahr nämlich immer mit „rechts vor links“ im Hinterkopf über Supermarktparkplätze. Warum sollte das nicht gelten, und wie ist denn bitte dann die Vorfahrtsregelung?

Viele Grüße

Dennis

Hallo Dennis,

Ich fahr auch so, aber bei meinem Stammsupermarkt stehen auch an den Parkplatzeinfahrten Schilder mit dem Hinweis:Hier gilt die STV(Z)O

Gruß
Sticky

Hallo Dennis,

Ich fahr auch so, aber bei meinem Stammsupermarkt stehen auch
an den Parkplatzeinfahrten Schilder mit dem Hinweis:Hier
gilt die STV(Z)O

  1. Auf einem Supermarktparkplatz gilt natürlich die StVO

  2. § 8 StVO spricht von Kreuzungen und Einmündungen. An einer Kreuzung/Einmündung treffen sich Definitionsmäßig 2 Straße. Eine Straße iSd StVO ist aber nur eine gewidmete Straße. Supermarktparkplätze verfügen nicht über gewidmete STraßen. Weiterhin sind z.B. Schilder, die auf dem Supermarktgelände aufgestellt sind idR nicht Allgemeinverfügungen der Straßenverkehrsbehörde, da sie idR durch den Betreiber aufgestellt wurden. Daher kann man gegen sie nicht verstoßen, handelt also idR nich Ordnungswidrig, wenn man dort ein Stoppschild mißachtet. Der Betreiber regelt hier den Verkehr sozusagen mit Hausrecht.
    Allerdings gilt auch hier die StVO, wenn der Parkplatz öffentlich befahrbar ist.
    Kommt es nun zu einem „rechts vor links“ Unfall auf einem Supermarktparkplatz werden meist beide 50% zahlen müssen.

http://www.krautz.de/verkehrsrecht/supermarktparkpla…
http://verkehrsanwaelte.de/forum/beitrag-2572/
http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2004/01/27/beitra…

ElC.

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Ergänzung

Frage: Ist es überhaupt relevant, ob die Türe geöffnet wurde
oder nicht?

Natürlich. Wenn Du die Tür aufreisst, wärst Du mit hoher
Wahrscheinlichkeit vollschuld.

ERGÄNZUNG:
Das parkende Auto stand mitten auf einer eingezeichneten Parkfläche, auch links und rechts waren Parkplätze, allerdings leer.
Der Gegener durchquerte, als er den Schaden verursachte, also die markierte Parkpflächen, war nicht mal ein Durchfahrtsweg oder so.
Daher meine Frage, ob man auch hier besonders vorsichtig aussteigen muss. Man muss ja wohl nicht damit rechnen, dass hier jemand durchfahren KÖNNTE.

Hi Sibylle,

wenn das Fahrzeug mit offenen Türen da stand, als der Gegner angeflogen kam, dann ist völlig unerheblich, ob es mit offenen Türen stand, quer über drei Parkplätze oder auf dem Dach lag: Niemand hat das Recht, in ein anderes Fahrzeug hineinzufahren, nur weil er der Meinung ist, dieses Fahrzeug gehöre da nicht hin.

Gruß Ralf

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Hi Sibylle,

wenn das Fahrzeug mit offenen Türen da stand, als der Gegner
angeflogen kam, dann ist völlig unerheblich, ob es mit offenen
Türen stand, quer über drei Parkplätze oder auf dem Dach lag:
Niemand hat das Recht, in ein anderes Fahrzeug hineinzufahren,
nur weil er der Meinung ist, dieses Fahrzeug gehöre da nicht
hin.

Da hast Du recht, aber

Daher meine Frage, ob man auch hier besonders vorsichtig aussteigen
muss. Man muss ja wohl nicht damit rechnen, dass hier jemand
durchfahren KÖNNTE.

Das muss man immer, da könnte ja auch jemand einparken…

ElC.

Hallo,

Ich fahr nämlich immer
mit „rechts vor links“ im Hinterkopf über
Supermarktparkplätze.

Schön wenn es bis jetzt gut gegangen ist.

Warum sollte das nicht gelten, und wie

ist denn bitte dann die Vorfahrtsregelung?

auf Parkplätzen ,welche öffentlicher Verkehrsraum sind, s. § 1 StVO

Gruß Ralf