Parkplatzvermietung gleiches Recht für alle?

Hallo allerseits
Kann mir jemand sagen, welche Rechte ich habe?
Folgendes Problem.
Wir haben einen Büro gemietet. Im selben Gebäude befinden sich noch 2 Weitere Mieter. Also sind wir 3 Mieter. Hinter unserem Haus hatte es Parkplätze, welche infolge Gebäudeabriss ca. 2 Monate nicht bewirtschaftet wurden. Nun wurden am 13.8.01 Parkfelder (gelb Privat) bemalt. Von den insgesamt 9 Parkplätzen gehören dem Nachbarhaus 6 Stück. Die 3 verbleibenden Parkplätze wollte die Stadt Langenthal(CH) an uns Mieter vermieten. Alle Mieter in unserem Haus erhielten am 15.8. ein Schreiben des Nachbarn, indem er uns mitteilte, dass die vorderen 6 Felder ihm gehörten, und die verbleibenden 3 Felder von der Stadt vermietet würden. Der zuständige Mr. X würde sich in den nächsten Tagen mit uns in Verbindung setzen.
Gut, dachte ich, warten wir ab und mieten dann ein Parkplatz.

Was ist jetzt passiert?
Da seit dem letzten Mittwoch keine Kontaktaufnahme von Mr. X der Stadt erfolgt ist, fragte ich an, ob ich ein Feld mieten könnte.
Was war die Antwort! Tut uns leid bereits alle 3 Felder vermietet. Und zwar 2 Felder an einen Mieter und 1 Feld an den anderen Mieter. Mr. X teilte mir mit, dass er sich nicht verpflichtet gefühlt hat, abzuklären, wieviele Mieter in dem Haus sind. Dabei hätte ein Blick ins Telefonbuch gereicht.Oder als er die Markierung beauftragt hat, hätte er an der grossen Beschriftung des Hauses auf 1 Blick gesehen, dass 3 Mieter sind. Auch gut sichtbar 3 Briefkästen.
Wie sieht es aus, muss ich diese Ungerechtigkeit erdulden, oder habe ich eine Chance, dass der eine Mieter mir ein Feld abtreten muss? oder die Stadt mir aus dieser Ungerechtigkeit ein Ersatzparkplatz anbieten muss.
Besten Dank für Eure Hilfe
Grüessli Karin

Hi Karin,

wenn Grund und Boden, auf dem sich die Parkplätze befinden, privates Eigentum eines der Hausbesitzer ist, dann kann er diese Flächen frei vermieten, wie es ihm gefällt.
Es könnte zwar sein, dass er im Zusammenhang mit baurechtlichen Vorschriften verpflichtet ist, für seine Mietwohnungen eine bestimmte Anzahl Parkplätze vorzuhalten. Aber dies ist öffentliches Recht und betrifft das Verhältnis zwischen Kommune und Hausbesitzer. Daraus kannst du als Mietpartei keine Rechte herleiten.
Dein Anspruch auf einen Parkplatz könnte dann bestehen, wenn im Mietvertrag so etwas vereinbart worden ist. Steht im Mietvertrag bezüglich der Parkplätze nichts, dann hast du wahrscheinlich Pech.

Gruß,
Francesco

Hallöchen Francesco

Ich denke schon, dass ich da keine grossen Chancen habe. Ich finde es eine bodenlose Ungerechtigkeit, und werde warscheinlich gleichwohl versuchen bei der nächsthöhreren Instanz der Stadtverwaltung mein Anliegen bekanntzugeben. Denn eine solche Ungerechtigkeit kann ich nicht mit einem Lächeln wegstecken.
Grüessli karin