Parkregeln in Wohngebieten (LKW, Bager, ...)

Hallo zusammen,

in der Fahrschule haben wir uns über Parkregeln unterhalten und sind irgendwann dabei stecken geblieben, ob ein LKW oder ein Bager in einem Wohngebiet parken darf, wie beispielsweise ein einfacher, verhältnismäßig kleiner Anhänger, welcher aber nach zwei Wochen wieder verschwunden sein muss. Außerdem kam die Frage auf, ob LKWs oder Bager dann auch ein gültiges Kennzeichen bräuchten oder sie einfach so rumstehen dürften. Weiß da jemand von Euch was?

LG

Hallo,

LKW und Bagger sind zwei grundverschiedene Fahrzeugtypen, die unterschiedlichen Rechtsvorschriften unterliegen.
Ein Bagger ist eine „selbstfahrende Arbeitsmaschine“, die zulassungsfrei ist, ein Lkw muss eine Zulassung haben. Guckst du:

http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstfahrende_Arbeitsm…

Parken können sie - wie jedes andere Fahrzeug auch - innerhalb der rechtlichen Vorgaben ohne Probleme. Allerdings dürfte sich bei diesen angesprochenen Geräten die Frage der Behinderung bzw. Belästigung früher stellen als beim normalen Pkw.

Gruss

Iru

Hallo Irubis,

Parken können sie - wie jedes andere Fahrzeug auch - innerhalb
der rechtlichen Vorgaben ohne Probleme. Allerdings dürfte sich
bei diesen angesprochenen Geräten die Frage der Behinderung
bzw. Belästigung früher stellen als beim normalen Pkw.

da muss ich leider konkretisieren, denn LKW nicht gleich LKW.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php
" Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über
7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges
Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

  1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
  2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
  3. in Kurgebieten und
  4. in Klinikgebieten
    das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr
    sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
    Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen
    sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen."

TM