Parkschaden mit Unfallflucht

Hallo zusammen,

Angenommen ein Fahrer hat beim Ausparken ein anderes Auto leicht berührt, dieses weder Gang noch Handbremse drin hatte, wodurch das Auto zwar nach vorne geschoben wurden, jedoch kein schaden zu erkennen war.

Nach diesem möglichen Vorfall hat der Fahrer das betroffene Auto ganz genau angeschaut ( das zudem ein älteres Auto mit einer Überdimensionalen Plastik Stoßstange ist).
Auch am Auto des Fahrers war nichts zu sehen, also ist er wieder gefahren und war froh das nicht schlimmeres passiert ist.
Möglicherweise gibt es einen Anruf von der Polizei wegen Fahrerflucht - wie sollte er nun am besten vorgehen?
Es könnte auch sein das, dass nur ein versuch ist Geld zu bekommen, aufgrund dem hohen Alter des Fahrzeuges und der Tatsache das der Fahrer trotz genauen betrachten kein schade Festellen konnte.
Welche Strafe könnte den Fahrer erwarten in so einem Fall?

Vielen Dank für die Antworten

Hallo kelev_ra,

hier könnte man sich unter anderem informieren:

http://www.123recht.net/article.asp?a=6520&ccheck=1

Unfallfreie Grüße Grisu

Möglicherweise gibt es einen Anruf von der Polizei wegen
Fahrerflucht - wie sollte er nun am besten vorgehen?

Wenn anruf Polizei sagen das nix wissen und wenn klingel und wollen dir ab hohlen du rufen „bin nix zuhause“! :wink:

Welche Strafe könnte den Fahrer erwarten in so einem Fall?

wenn es um die strafrechtliche seite geht:
http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
nach deiner schilderung liegt mangels sachschadens bereits kein unfall vor.
(sollte die anzeigende personen nachträglich einen schaden an ihrem auto verursacht haben, wird das durch die staatsanwaltlichen nachforschungen auch offenkundig)

sollten die angaben stimmen, ist eine verurteilung nicht zu befürchten.

[für die zukunft lohnt es sich, auch in solchen unsicheren fällen fotos anzufertigen]