Parkschaden was nun

Also ich habe eine Frage.

Fahrer 1 hat letztens beim rückwärts einparken in der Garage das Auto neben sich geschrammt und es sind ein paar Kartzer auf der Stóßstange und eine kleine Delle (die er aber nicht gesehen hat, aber laut Besitzer da ist) entstanden.

Da der Besitzer des PKW in seinem Haus wohnt, habe er ihn natürlich sofort informiert. Dieser ist jetzt vor kurzen zu seiner Werkstatt wo er immer hingeht, gegangen und der hat gemeint dass wenn er den Schaden ausbessert ,es auch 700€ kommt.

Die Frage is die ob es wirklich sein kann dass für 5-6 Kratzer und eine kleine Delle,das ausbessern so viel kosten kann. (Der Schaden ist innerhalb von 10cm; beides) Soll er das lieber der Versicherung melden (hat VK). Bei der Versicherung is es ja so dass er erst 20 ist und aus Glück in die Stufe 7 gekommen , wenn er also das meldet wird er dann sicher steigen aber wohin. Nur eine Stufe oder 2. Habe echt keine Ahnung.

Beim Fahrer 1 sind hinten auch kleine Kratzer entstanden. Zahl es auch die Versicherung wenn er die Ausbessern lässt oder muss er sich das selbst zahlen?

Hoffe mir kann wer weiterhelfen. Danke schon einmal

Die Frage is die ob es wirklich sein kann dass für 5-6 Kratzer
und eine kleine Delle,das ausbessern so viel kosten kann.

Wenn lackiert werden muß schon.

Schaden ist innerhalb von 10cm; beides) Soll er das lieber der
Versicherung melden (hat VK).

Wer hat VK ? Fahrer 1 oder der Geschädigte ?

Beim Fahrer 1 sind hinten auch kleine Kratzer entstanden. Zahl
es auch die Versicherung wenn er die Ausbessern lässt oder
muss er sich das selbst zahlen?

Wenn Fahrer 1 VK versichert ist, kann er den Schaden von der Versicherung bezahlen lassen. Wird sich aber wohl nicht lohnen. Hat Fahrer 1 keine VK muß er in jedem Falle selber zahlen.

Hoffe mir kann wer weiterhelfen. Danke schon einmal

Wer hat VK ? Fahrer 1 oder der Geschädigte ?

Fahrer 1 , also der der den Schaden verursacht hat.

Wenn Fahrer 1 VK versichert ist, kann er den Schaden von der
Versicherung bezahlen lassen. Wird sich aber wohl nicht
lohnen. Hat Fahrer 1 keine VK muß er in jedem Falle selber
zahlen.

Wieso würde es sich nicht auszahlen? (Kratzer sind ebenfalls entstanden auf dem Lack der Karosserie und nicht auf der Stoßstange)

Fahrer 1 , also der der den Schaden verursacht hat.

Dann zahlt die Haftpflicht den Schaden am Fremdfahrzeug und die VK den am eigenen.

Wieso würde es sich nicht auszahlen?

Weil von der Schadenssumme noch die SB angezogen wird und dann die SF-Klasse hochgestuft wird (der zukünftige Beitrag also steigt). Das ist ein Rechenexempel. Die Versicherung teilt auf Wunsch mit, bis zu welcher Summe eine eigene Übernahme des Schadens lohnt.

Wieso würde es sich nicht auszahlen?

Weil von der Schadenssumme noch die SB angezogen wird und dann
die SF-Klasse hochgestuft wird (der zukünftige Beitrag also
steigt). Das ist ein Rechenexempel. Die Versicherung teilt auf
Wunsch mit, bis zu welcher Summe eine eigene Übernahme des
Schadens lohnt.

Ok dann fass ich mal zusammen ob ich das richtig verstanden habe.

Grundsätzlich soll der Fahrer 1 den Schaden der Versicherung melden, damit diese die Schäden am Fremdfahrzeug repariert. (inkl. Unfallbericht ausfüllen?? Wenn ja muss dieser auch zur Polizei gebracht werden, bzw. gemeldet?)Und es entstehen dem Fahrer 1 dadurch keine Kosten.

Zusätzlich aber soll der Fahrer 1 der Versicherung mitteilen dass der Schaden am eigenen Fahrzeug nicht zur Reperatur gebracht wird.(Dadurch wird die Klasse nicht hochgestuft und der Beitrag steigt nicht ?!?)

Hoffe ich habe das richtig Verstanden. Falls etwas falsch sein sollte bitte um Korrektur und vielen Dank für die rasche Antwort

Nein, das wurde nicht richtig verstanden!
Für den Schaden am anderen KFZ tritt die Haftpflicht des Schadensverursachers ein, was eine Neueinstufung in eine schlechtere SF Klasse zur Folge hat.
Dabei ist es völlig unerheblich ob der Verursacher sein KFZ reparieren oder nicht reparieren lässt, denn dafür ist die KFZ Haftpflicht nicht da.
Für den Schaden am eigenen KFZ käme nur eine Vollkaskoversicherung auf und auch da würde, bei Inanspruchnahme derselben, eine schlechtere Einstufung der SF Klasse erfolgen.
Jetzt alles klar???
MfG ramses90

Ok auf ein neues:

Also kommen bei einem Parkschaden 2 verschiedene Versicherungen vor.

1x Haftpflichtversicherung für den Schaden am Fremdfahrzeug und
1x Vollkasko falls sich der Schadenverursacher das Auto reparieren lässt.

In Anspruch nehmen muss man also die Haftpflicht für die Reperatur des Fremdfahrzeuges und man steigt in der SF und muss mehr zahlen.
(wie lange dauert es bis man wieder sinkt?)

Wenn man also sein Auto nicht reparieren lässt tritt die Vollkasko eig gar nicht in Anspruch und mein steigt dadurch nicht in der Versicherungsstufe und muss bei dieser Versicherung nicht mehr zahlen.

Agieren die beiden Versicherungen eigentlich unabhängig voneinander oder ist es so, wenn man bei einer mehr zahlt muss man es automatisch auch bei der anderen?

Muss man den Schaden auch bei der Polizei melden oder reicht es bei der Versicherung? Und muss man einen Unfallbericht ausfüllen oder nicht?

Sorry für die vielen Fragen aber ich bin in dem Punkt halt noch sehr unwissend.

Hallo,

Ok auf ein neues:

Also kommen bei einem Parkschaden 2 verschiedene
Versicherungen vor.

ja genau

1x Haftpflichtversicherung für den Schaden am Fremdfahrzeug
und
1x Vollkasko falls sich der Schadenverursacher das Auto
reparieren lässt.

ja genau

In Anspruch nehmen muss man also die Haftpflicht für die
Reperatur des Fremdfahrzeuges und man steigt in der SF und
muss mehr zahlen.
(wie lange dauert es bis man wieder sinkt?)

Hochgestuft wird zur nächsten Hauptfälligkeit (idR der 1. Januar des Folgejahres). Wie hoch steht in den Rückstufungstabellen und hängt von der momentanen Einstufung ab. Wie Nordlicht schon gesagt hat: auch das rechnet die Versicherung auf Befragen vor.

Wenn man also sein Auto nicht reparieren lässt tritt die
Vollkasko eig gar nicht in Anspruch und mein steigt dadurch
nicht in der Versicherungsstufe und muss bei dieser
Versicherung nicht mehr zahlen.

ja genau

Agieren die beiden Versicherungen eigentlich unabhängig
voneinander oder ist es so, wenn man bei einer mehr zahlt muss
man es automatisch auch bei der anderen?

Agieren unabhängig voneinander. Einzige Ausnahme: Erstmalige Einstufung in der Vollkasko. Dann richtet sich der Beitrag nach der SF-Klasse der Kfz-Haftpflicht.

Muss man den Schaden auch bei der Polizei melden oder reicht
es bei der Versicherung? Und muss man einen Unfallbericht
ausfüllen oder nicht?

nein, Polizei braucht man nicht. Schadenmeldung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung abgeben.

Sorry für die vielen Fragen aber ich bin in dem Punkt halt
noch sehr unwissend.

Kein Thema. Noch ein Hinweis. Nach Regulierung des Fremdschadens kann man den auch wieder an die Versicherung zurückzahlen und wird nicht hochgestuft.

Viele Grüße
Andreas