Guten Tag,
eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
jemand mietet eine Garage mit herunterfahrbarer Parkplattform (darunter befindet sich eine zweite Parkplattform). Die Plattform hat heruntergelassen eine relativ große Steigung und beim Auffahren auf diese Plattform setzt man mit der vorderen unteren Frontschürze auf. Das ganze wurde nicht bemerkt, da es mit dem vorherigen Auto hier nie Probleme gab. Auch ist es am Geräusch nicht zu hören, da die Plattform aus Metall ist und das Auffahren mit dem Reifen relativ laut ist. Den Schaden wurde nun erst nach einigen Wochen bemerkt - nachdem die Frontschürze einen Riss bekommen hat und teilw. zerbrochen ist.
Meine Frage: wird die Vollkaskoversicherung hier grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und die Zahlung verweigern?
Vielen Dank schonmal!
Meine Frage: wird die Vollkaskoversicherung hier grobe
Fahrlässigkeit vorwerfen und die Zahlung verweigern?
Warum sollte sie das tun ? Ich kann hier keine grobe Fahrlässigkeit entdecken.
Nein, davon ist nicht auszugehen.
Grob Fahrlässig bedeutet, dass man die „im Verkehr nötige Sorgfalt außer Acht lässt“. Solange man also nicht mit 80 Sachen in die Garage fährt dürfte dieser Vorwurf schwer nachzuweisen sein…
Hallo,
vom Grundtenor her ist die Aussage richtig, aber:
*klugscheiß-modus ein*
Das hier:
die „im Verkehr nötige Sorgfalt außer Acht lässt“.
ist nur die Definition der Fahrlässigkeit (BGB § 276). Grob fahrlässig handelt, wer „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht lässt“.
*klugscheiß-modus aus*
Das nur, damit nicht eine Diskussion in die falsche Richtung beginnt…
Viele Grüße
Frank Hackenbruch