Parkschäden und Vollkasko

Hallo an alle,
ich habe vor kurzem ein Auto gemietet und beim parken wurden 2 Türen leicht gekratzt. ich wollte das Auto in einem Parkplatz in einem Gebäude parken und beim einfahren war so ein vertikal stehendes Metallstück neben der Eingangstür, das Rot-Gelb markiert war. Wegen diesem Metall, das ich beim einfahren nicht gesehen habe wurde das Auto leicht gekratzt.
Das Auto ist vollkasko mit SB versichert.
Eine Woche später nachdem ich das Auto abgegeben habe, habe ich von der Mietfirma einen Brief bekommen, wo ich erklären soll wie diese Kratzen zustande gekommen sind. Im Brief wurde die Beschädigung folgendes beschrieben:
„Tür vorne Beifaherseite Kratzer mittel“
„Tür Hinten Beifahrerseite Kratzer mittel“

ich habe große Angst dass ich dazu was zahlen muss, obwohl das Auto Vollkasko versichert ist??
Vielen Dank im Voraus…
Oli.

Hallo an alle,
ich habe vor kurzem ein Auto gemietet und beim parken wurden 2
Türen leicht gekratzt. ich wollte das Auto in einem Parkplatz
in einem Gebäude parken und beim einfahren war so ein vertikal
stehendes Metallstück neben der Eingangstür, das Rot-Gelb
markiert war. Wegen diesem Metall, das ich beim einfahren
nicht gesehen habe wurde das Auto leicht gekratzt.
Das Auto ist vollkasko mit SB versichert.

Wenn es so im Mietvertrag steht ist auch eine SB fällig!

Eine Woche später nachdem ich das Auto abgegeben habe, habe
ich von der Mietfirma einen Brief bekommen, wo ich erklären
soll wie diese Kratzen zustande gekommen sind. Im Brief wurde
die Beschädigung folgendes beschrieben:
„Tür vorne Beifaherseite Kratzer mittel“
„Tür Hinten Beifahrerseite Kratzer mittel“

ich habe große Angst dass ich dazu was zahlen muss, obwohl das
Auto Vollkasko versichert ist??

Du schreibst, daß eine SB enthalten ist, insofern verstehe ich die Frage nicht!

Vielen Dank im Voraus…
Oli.

Meines Wissens hat jeder Mietwagen eine SB im Versicherungsschutz. Gegen Zuschlag kann man diese reduzieren. Sollte jedoch im Mietvertrag stehen, welchen Du unteschrieben hast.

Ein Blick ins Finanz-Lexikon.de hilft mal wieder

Hallo an alle,
ich habe vor kurzem ein Auto gemietet und beim parken wurden 2
Türen leicht gekratzt.
Das Auto ist vollkasko mit SB versichert.
ich von der Mietfirma einen Brief bekommen, wo ich erklären
soll wie diese Kratzen zustande gekommen sind.

Du hast also der Mietwagenfirma den Schaden nicht sofort bei der Rückgabe gemeldet. Keine Ahnung, wie dieses Verhalten heißt. Vielleicht „Versicherungsbetrug“, oder „versuchter Betrug“?

ich habe große Angst dass ich dazu was zahlen muss, obwohl das

Auto Vollkasko versichert ist??

Du hast doch oben geschrieben, dass ein Selbstbehalt vereinbart ist. Wenn Du nicht weißt, was Du da unterschrieben hast, hilft wie immer ein Blick ins Finanz-Lexikon.de.: http://www.finanz-lexikon.de/selbstbehalt_1667.html

Mit Sicherheit wirst Du bei 2 neu zu lackierenden Türen den vollen Selbstbehalt zahlen. Evtl. kommen noch andere Kosten auf Dich zu, weil Du den Schaden nicht gemeldet hast (Verdienstausfall Mietwagenfirma etc.).

Ich würde Dir empfehlen, Deine weitere Vorgehensweise mit einem Anwalt zu besprechen.

ich habe das Auto um 3 Uhr morgens abgegeben. Die Geschäftstelle hatte um diese uhr Zeit zu und ich konnte keinem sagen dass es so was passiert ist. Außerdem dachte ich mir dass es nicht notwendig nachher denen zu sagen weil die Schaden klar sehbar sind und sie werden das eh am nächsten Tag sehen wenn sie das Auto kontrolieren und ich dachte ich wäre sowieso versichert, von daher werde ich nichts zahlen. Das ist mein alle erstes mal dass ich ein Auto miete und ich habe ÜBERHAUPT keine Ahnung von allen diesen Bedingungen !!!
aber jetzt, was bedeutet Vollkasko mit SB 700 Euro? das heisst, ich werde im schlimmsten Fall nicht mehr als 700 euro zahle?

heisst, ich werde im schlimmsten Fall nicht mehr als 700 euro zahle?

Nein, das heißt, dass Du in jedem Fall 700 € bezahlen mußt, nicht mehr und nicht weniger.

ich habe das Auto um 3 Uhr morgens abgegeben. Die
Geschäftstelle hatte um diese uhr Zeit zu und ich konnte
keinem sagen dass es so was passiert ist. Außerdem dachte ich
mir dass es nicht notwendig nachher denen zu sagen weil die
Schaden klar sehbar sind und sie werden das eh am nächsten Tag
sehen wenn sie das Auto kontrolieren und ich dachte ich wäre
sowieso versichert, von daher werde ich nichts zahlen.

Mit Sicherheit steht in den Mietbedingungen, dass jeder Schaden bei Abgabe des PKW’s zu melden ist (oder telefonisch in der Zentrale, falls bei Abgabe kein Mensch anwesend ist).
Nochmal mein Tipp: Lasse Dich von einem Rechtsanwalt beraten! Poste Dein Anliegen z.B. auf frag-einen-anwalt.de. Da zahlst Du vielleicht 50€, bekommst aber eine rechtlich belastbare Erstauskunft von einem Anwalt.

aber jetzt, was bedeutet Vollkasko mit SB 700 Euro?

Die ersten 700€ jedes selbstverschuldeten Schadens am Mietwagen zahlst Du selber. Beispiele:
-Schaden 3000€: Du zahlst 700€
-Schaden 100€: Du zahlst 100€

Nein, das heißt, dass Du in jedem Fall 700 € bezahlen
mußt, nicht mehr und nicht weniger.

Caspar hat natürlich Recht, wenn der Schaden unter 700 € liegt, zahlst Du auch weniger.

Wenn zwei Türen beschädigt sind und lackiert werden müssen, ist der Schaden jedenfalls vierstellig und dann trifft meine Aussage, dass Du auf jeden Fall 700 e zahlen mußt, wieder zu.

Hallo Caspar,

vielleicht schlägst Du mal unter „Mietrecht“ nach…? Die Gefahr trägt zunächst mal grundsätzlich der Vermieter, und bei Rückgabe eines Fz ist dieser selbetverständlich gehalten, den Zustand des Fz zu prüfen und zu dokumnetieren… wobei wir den Ablauf der Rückgabe im Detail ja nicht kennen.

Fakt ist jedenfalls: einen Fz-Ausfall muss der Mieter gerantiert nicht tragen, denn dies ist das unternehmerische Risiko des Vermieters. Zumal kein Fz zu 100% ausgelastet ist, es finden sich also immer 2 Tage, in denen in Ruhe repariert werden kann.

Grüße, M

Wenn zwei Türen beschädigt sind und lackiert werden müssen,
ist der Schaden jedenfalls vierstellig und dann trifft meine
Aussage, dass Du auf jeden Fall 700 e zahlen mußt, wieder zu.

100% Zustimmung.

Problematischer erscheint mir, dass der Threadersteller den Schaden nicht von sich aus gemeldet hat. Dazu gibt es in jedem Fall einen Passus in den Vertragsbedingungen; bzw. das Gebot der Schadensminderungspflicht erfordert das. Ich persönlich hätte, wenn nur der Automat den Mietwagen zurückgenommen hat, mit dem Handy in der Zentrale angeklingelt und den Schaden telefonisch gemeldet. Einfach gar nichts zu machen, geht nicht.

Hallo Caspar,

vielleicht schlägst Du mal unter „Mietrecht“ nach…? Die
Gefahr trägt zunächst mal grundsätzlich der Vermieter, und bei
Rückgabe eines Fz ist dieser selbetverständlich gehalten, den
Zustand des Fz zu prüfen und zu dokumnetieren… wobei wir den
Ablauf der Rückgabe im Detail ja nicht kennen.

Ich schlage gern im finanz-lexikon.de nach, was „Mietrecht“ bedeutet, wenn Du unter „Schadensminderungspflicht“ nachliest :wink:.

Für Dich mal ein Auszug der AGB’s von SXXX:
G.2.
Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, die Vermieterin unverzüglich, spätestens zwei Tage nach dem Vorfall über alle Einzelheiten schriftlich unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallberichtes, der in allen Punkten sorgfältig und vollständig auszufüllen ist, zu unterrichten.

Bei Schäden mit anderen beteiligten Fahrzeugen muss übrigens IMMER die Polizei zur Aufnahme des Schadens gerufen werden (auch wenn das extra Geld kostet).

Ich persönlich hätte einfach bei Abgabe des PKW’s kurz die Mietwagen- Zentrale angeklingelt, und alles wäre geregelt gewesen.