Parkscheibe

Hi

Ein PKW Fahrer hat ein Knöllchen bekommen wegen dem verstosses Parken ohne Parkscheibe … wie sagt man kann vorkommen.

Doch in dem Falle war das einmal ein wenig andesrt.

Der Fahrzeugführer hatte einen Arbeitskollegen der kurz zuvor einen Arbeitsunfall hatte zum Arzt gefahren , den PKW stellte er auf dem Parkplatz ab , pfefferte die Parkscheibe noch schnell auf das Amaturenbrett unbeachtet wo die nun wirklich liegen blieb und half dem blutenden Kollegen ( Schnittwunde am Arm ) schnell zum Arzt zu gehen.

Als die beiden zurück kamen , war ein kleiner grüner Zettel am Scheibenwischer .
Der Fahrzeughalter schaute etwas irritiert denn die Parkscheibe lag zwar da , aber dusseligerweise so blöde auf dem Amaturenbrett , das die eingestellte Uhrzeit genau hinter der Abgasplakette versteckt war.

Er zahlte die 5,- Euro Ordnungswidrigkeit , weil der Betrag langer Diskussion nicht wert war .

aber die Frage in die Runde lautet :
hätte der Fahrzeugführer seinen Einspruch auf Notfall und Priorität Mensch , Arztbesuch durch Unfallursache mit akuter Blutung , vor Parkgebühr durchbekommen ?

gruss

Toni

Hallo,
vor Gericht und auf hoher See…
Ein Richter könnte rein theoretisch sogar auf die Idee kommen, zu fragen, ob man überhaupt in der Lage war das Fahrzeug sicher zu führen (Schock?).
Ein anderer würde ein Auge zudrücken aber wohl eher unter dem Aspekt, daß man gar nicht geparkt sondern gehalten hat. Dem widerspricht aber

Als die beiden zurück kamen

weil der Fahrer den verletzten wohl nicht nur abgesetzt sondern auch einige Zeit gewartet hat.

akuter Blutung

Die sollte man aber eigentlich vor dem Transport stillen und ggf. Profis zu Hilfe rufen.

Moin,

die Parkscheibe muss im Auto so hinterlegt werden, dass sie von Außen gut lesbar ist.

Wenn nun die Parkscheibe hinter der grünen Plakette liegt und es keine Möglichkeit gibt, die korrekte Ankunftzeit zu erkennen, dürfte das Knöllchen wohl korrekt sein.

Gruß

denkzettel

Hallo,

das Verwarngeld ist bezahlt und somit sind nachträgliche Einwände bei der Verwaltungsbehörde sinnlos.
Für die Zukunft:

  1. Das Ahnden ordnungswidrigen Verhaltens unterliegt dem Opportunitätsprinzip. Evtl. hätte die Verwaltungsbehörde bei Kenntnis der Umstände von sich aus auf eine Verwarnung verzichtet.

  2. Hätte die Verwaltungsbehörde dennoch auf dem Verarnungsgeld bestanden, so könnte man sich auf eine Notstandhandlung (§ 16 OWiG) berufen. Die Schwelle für den Notstand war in dem geschilderten Fall recht niedrig, denn es wurde letztlich nur gegen eine Formalität zuwidergehandelt. Es bestand aber die Gefahr für Leib und Gesundheit einer anderen Person.

  3. Hätte die Verwaltungsbehörde immer noch auf einer Verwarnung bzw. Bußgeld bestanden, so wäre die letzte Instanz die des Richters, der m.E. nach den Notstand anerkannt hätte (auch wenn überhaupt keine Parkscheibe benutzt wurde).

Ich hätte aber auch Probleme damit, überhaupt ein vorwerfbares Handeln zu erkennen. Zwar ist für eine Ahndung mindestens eine fahrlässige Begehensweise erforderlich, aber selbst die dürfte bei Kenntnis der Umstände nicht vorliegen, denn er hat m.E. die erforderliche (nicht die übliche) Sorgfalt beachtet.

Gruss

Iru

akuter Blutung

Die sollte man aber eigentlich vor dem Transport stillen und
ggf. Profis zu Hilfe rufen.

Hi

Man kann auch Spitzfindig jedes Wort einzeln umdrehen.
Natürlich ist der gute Mann nicht ausgelaufen , ein ausgebildeter Ersthelfer hatte ihn schon verbunden , aber wenn man auf dem ländlichen Arbeitet , ist ein Kollege mit dem PKW schneller zum Arzt , als wenn ein DRK Auto angerufen wird , das erst einmal 25 km Anfahrt hat

Toni

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Hallo Toni,

was mir in Deinem Bericht auffiel:

pfefferte die Parkscheibe noch schnell auf das Armaturenbrett unbeachtet, wo die nun wirklich liegen blieb

Er musste doch vorher die Parkscheibe einstellen, das ja wirklich mehr Zeit in Anspruch nahm, als die Scheibe ordnungsgemäss auf das Armaturenbret zu legen…

…komisch…

Wolfgang

grübel … überleg
Wenn diese Person die selbe Parkscheibe aus Hartplastik hat wie ich die habe :smile:) , die sich ohne dreimal hinschauen , ohne Eselsohrknicke und langen fuddeln aus der Türablage greifen lässt , kurz an dem Rädchen dreht , das es eben so ungefähr stimmt , geht das in 2 Sekunden

http://www.werbemittel-karch.de/pic/produkte/streu/p…

gruss

Toni

hätte der Fahrzeugführer seinen Einspruch auf Notfall und
Priorität Mensch , Arztbesuch durch Unfallursache mit akuter
Blutung , vor Parkgebühr durchbekommen ?

Hallo

Wer nachweislich einem Menschen in Gefahr hilft, darf sich gegenüber Dritten weit mehr herausnehmen, als sich mancher Kleingeist vorzustellen vermag. Und zwar, ohne anschließend dafür ein Bußgeld/Strafe/Schadenersatz/Miete/wasauchimmer zahlen zu müssen.

Im vorliegenden Fall war ja noch nicht mal Parkgeld fällig.

Gruß
smalbop