Parkscheibe mit Uhrwerk

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage zu den Parkscheiben mit Uhrwerk. Ich weiss, das diese verboten sind, wenn man diese nicht auf „Stopp“ beim Parken stellt. Meine eigentliche Frage ist:

Wie hoch ist das Bußgeld wenn man diese doch einsetzt, ohne das Uhrwerk auszusetzen?

Wäre nett, wenn ihr mir Links oder Auszüge aus gesetzestexten schicken könntet.

Vielen Dank im voraus

Wie hoch ist das Bußgeld wenn man diese doch einsetzt, ohne
das Uhrwerk auszusetzen?

Da die Parkscheibe nicht der Vorschrift entspricht, sollte es ein Verwarnungsgeld geben, dass dem ohne Parkscheibe entspricht.

Also je nach Dauer 5€ bis 25€.
Ich denke mal, dass zusätzlich ein Aufschlag dazu kommen wird, weil man Vorsatz unterstellen wird.

Wobei: Stellt eine Parkscheibe nicht sogar eine Urkunde dar?
Wäre das dann nicht evtl. Urkundenfälschung?

Übrigens:
Selbst bei Betätigung des STOP Hebels zeigen elektronische Parkscheiben fast immer die falsche Zeit, da sie nicht auf die nächste halbe Stunde aufrunden.

Übrigens:
Selbst bei Betätigung des STOP Hebels zeigen elektronische
Parkscheiben fast immer die falsche Zeit, da sie nicht auf die
nächste halbe Stunde aufrunden.

aber das ist ja das problem des parkenden, denn so klaut er sich ja evt. parkzeit, oder?

Hallo,
das ist eine falsche Benutzung der Parkscheibe, bei strenger Auslegung könnte man das so behandeln, als wäre keine da. Da aber auch so niemand millimetergenau auf die Markierung stellt, sollte das ignoriert werden.
Die Höchstparkdauer darf man imo aber nicht um die maximal halbe Stunde überziehen, die man die Scheibe vorstellen muß. Ahnden wird das aber trotzdem kaum jemand, wenn man es macht.
Nur zum Nachdenken - welchen Sinn würden sonst Parkplätze mit Höchstparkdauer mit Parkscheibe von 15 Minuten machen, wenn man bis zu 44 Minuten dort stehen bleiben könnte?

Cu Rene