Hallo!
Bei mir auf der straße darf man von 9-18 uhr eine stunde lang parken!
Ich hab Morgens um kurz nach vier geparkt, und die Parkscheibe auf 4:30 gestellt!
Jetzt wollt ich um 9:30 uhr wieder los fahren und hab nen knöllchen dran!
hab auch promt post bekommen, und soll 15 € zahlen!
Begründung lautet:
Sie Parkten bei zeichen 314, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe richtig eingestellt zu haben.
Bemerkungen:
Parkscheibe = 16:30 Uhr, Foto angelegt.
Warum ich nicht auf 9 uhr gestellt hab?..
Weil überall steht: Parkzeit aufgerundet auf nächste halbe oder voller Stunde!
Alles andere währe doch vortäuschung falscher tatsachen!
und jede parkscheibe die ich kenn ist in 12 stunden und nicht in 24 eingeteilt!
Meine frage deswegen:
muss ich zahlen?
Kann ich dagegen angehen?
will nicht einspruch erheben und nicht recht bekommen und dann auf einmal 80 € dafür zahlen müssen oder so!
Hab auch schon in anderen foren gesucht aber den speziellen fall nirgens gefunden!
Lieber h0usetier,
die Sache mit der Parkscheibe auf die nächste volle oder halbe Stunde gilt natürlich nur dann, wenn auch eine Parkscheibe erforderlich ist, also, so ich Dich richtig verstanden habe, zwischen 9 und 18 Uhr. Bei Ankunft um kurz nach 4 Uhr ist die nächste volle Stunde im „parkscheibenpflichtigen“ Zeitraum also 9 Uhr. Und weil 4:30 Uhr nicht im „parkscheinpflichtigen“ Zeitraum liegt, schreibt man Dir, die Scheibe hätte auf 16:30 Uhr gestanden. Für Dich gibt es nun 4 Möglichkeiten:
- Anruf beim Ordnungsamt, Missgeschick unterwürfigst erklären und auf verständnisvollen Sachbearbeiter hoffen
- Nachsehen, ob zwischen dem Verstoß und Eingang des „Knöllchens“ mehr als 3 Monate vergangen sind, dann ist die Sache nämlich verjährt und Du musst nicht mehr zahlen.
- Sich mit der Sache abfinden.
- Einfach nicht zahlen und den Rechtsweg beschreiten. Das dürfte aber unter dem Strich noch mehr als geschätzte 80 EUR teuer werden, zumal die Erfolgsaussichten gering sind (s.o.)
Übrigens: Parken ganz ohne Parkscheibe hätte 5 EUR gekostet.
Also du kannst versuchen den Sachverhalt zu erklären.
Ich gebe dir aber keine großen Chancen.
Richte wäre gewesen wenn du die Parkuhr auf 9 Uhr gestellt hättest. Die Mitarbeiter vom Ordnungsamt gehen davon aus, dass du nicht um 4:30 Uhr geparkt hast sondern um 16:30 Uhr. Da es ja keinen Sinn macht die Parkscheibe zulegen in einem Zeitraum wo man keine Auslegen muss.