mal ne blöde Frage. Man denke sich einen Parkplatz mit folgenden Schildern: Blaues „P“ mit Parkscheibe, Zusatzschild „max. 2 h“, Zusatzschild „Werktags 8-16 Uhr“.
Angenommen, ich möchte dort am Freitag um 17 Uhr mein Auto abstellen und erst Montags kurz vor 10 Uhr wieder wegfahren.
Muß ich eine Parkscheibe ins Auto legen? Muß ich sie auf 17 Uhr stellen? …oder muß ich sie gar auf 8 Uhr stellen?
mal ne blöde Frage. Man denke sich einen Parkplatz mit
folgenden Schildern: Blaues „P“ mit Parkscheibe, Zusatzschild
„max. 2 h“, Zusatzschild „Werktags 8-16 Uhr“.
Angenommen, ich möchte dort am Freitag um 17 Uhr mein Auto
abstellen und erst Montags kurz vor 10 Uhr wieder wegfahren.
Muß ich eine Parkscheibe ins Auto legen? Muß ich sie auf 17
Uhr stellen? …oder muß ich sie gar auf 8 Uhr stellen?
hallo.
du mußt sie auf 8 uhr stellen.
denn von 16-8 uhr am wochenende gibt’s ja keine parkscheibenpflicht. die gilt erst wieder montags ab 8 uhr.
Der Samstag ist ein Werktag. Es ist also schnurz … wenn Du
Dein Auto am Freitag dort parkst, bekommst Du am Samstag ein
Knöllchen …
ist nicht gesagt. Im Allgemeinen gilt der Samstag zwar als Werktag, allerdings ist die Ausführung anscheinend unterschiedlich.
In Krefeld z.B. ist es so, das die Knollenvergabe nicht am Samstag erfolgt, wenn von Werktagen die Rede ist.
Ist der Samstag bei den Zusatzschildern explizit genannt, sieht es bei uns auch anders aus. Ist allgemein von Werktag die Rede, werden definitv keine Knollen verteilt.
Die Städte und Gemeinden handhaben das wohl unterschiedlich.
Hi
darauf kannst du dich nicht verlassen, da der Samstag nun mal ein Werktag ist.
Wenn eine Behörde an Samstagen keine Knöllchen schreibt, dann ist das ihre Entscheidung, da dieVerfolgung von OWis in ihrem Ermessen liegt.
ja, seit 1990! was meinste, warum da damals soviel ärger gab. mit dem beitritt wurde diese regelung für den osten wirksam. allerdings wurde das erst nach erheblich irritationen der falschparker usw. publiziert, da für den westen eine nicht erwähnenswerte selbstverständlichkeit.