Hallo,
angenommen am Parkscheinautomat ist die Gebührenpflichtige Zeit von 8-18Uhr. Die lösbare Mindestparkdauer beträgt eine halbe Stunde.
Muß ich dann 15Min vor 18Uhr noch einen Parkschein lösen?
Danke und Grüße Seb.
Hallo,
angenommen am Parkscheinautomat ist die Gebührenpflichtige Zeit von 8-18Uhr. Die lösbare Mindestparkdauer beträgt eine halbe Stunde.
Muß ich dann 15Min vor 18Uhr noch einen Parkschein lösen?
Danke und Grüße Seb.
Hi,
ja, dafür darfst Du auch bis 8:15 parken.
Q-Gruß
Hallo,
Muß ich dann 15Min vor 18Uhr noch einen Parkschein lösen?
Ja, du darfst dann bis 08.15 Uhr des darauffolgenden Tages parken.
Gruss
Iru