Moin Juristen,
mal wieder eine Thekendiskussion bei der Feuerwehr.
Da sei ein Mensch, der sich einen Parkschein üner meinetwegen zwei Stunden zieht und ins Auto legt.
Soweit normal.
Nun erledigt er das, was er zu erledigen hat binnen weniger als eine Stunde und geht zum Auto zurück.
Dort nimmt er den Parkschein und gibt ihn einer anderen Person, die gerade einen Schein ziehen möchte.
Frage:
Ist das statthaft, oder nicht?
Die einen argumentierten, man habe für zwei Stunden bezahlt und könne mit einem noch gültigen Schein machen was man wolle
Die anderen meinten, daß die Weitergabe nicht erlaubt sei und die zweite Person einen eigenen Schein hätte ziehen müssen.
Gibt es da allgemeine Regelungen, oder ist das mal wieder Kommunalrecht?
Gandalf