Parkschein weitergeben

Moin Juristen,

mal wieder eine Thekendiskussion bei der Feuerwehr.

Da sei ein Mensch, der sich einen Parkschein üner meinetwegen zwei Stunden zieht und ins Auto legt.
Soweit normal.
Nun erledigt er das, was er zu erledigen hat binnen weniger als eine Stunde und geht zum Auto zurück.
Dort nimmt er den Parkschein und gibt ihn einer anderen Person, die gerade einen Schein ziehen möchte.

Frage:
Ist das statthaft, oder nicht?
Die einen argumentierten, man habe für zwei Stunden bezahlt und könne mit einem noch gültigen Schein machen was man wolle
Die anderen meinten, daß die Weitergabe nicht erlaubt sei und die zweite Person einen eigenen Schein hätte ziehen müssen.

Gibt es da allgemeine Regelungen, oder ist das mal wieder Kommunalrecht?

Gandalf

Moin Gandalf

auch wenn ich kein Jurist bin, dieser Link entspricht meinem Wissensstand:

http://www.bussgeldkatalog.ws/bussgeld-news/

Bis zum Stichwort „Parkuhr“ runterscrollen.

Also, Weitergeben ist erlaubt, Restparkzeit ausnutzen auch, wenn nicht durch Ausschließungsklauseln genau dieses verhindert werden soll.

Gruß Volker

Eine Anekdote zu Parkschein weitergeben
Hi,
ich hatte mal die Lustige Situation, als ich auf einen Parkplatz fuhr, da quälte sich gerade so ein recht edler BMW-Offroader sich aus einer Parklücke. Der Fahrer des Fahrzeugs hielt an und fragte ob ich seinen Parkschein haben wollen würde. Da wäre noch zwei Stunden gültig.
Na klaro, warum nicht. Als ich mit dem Schein geparkt hatte, kam eine Dame von Ordnungsamt angelaufen und fing mir an da einen Vortrag zu halten, dass man das nicht dürfte. Bla…bla…bla…! Und wenn ich mich jetzt vom Fahrzeug entfernen würde, würde ich ein Ticket für Parken ohne Parkschein bekommen.
Blöd nur, dass der BMW-Fahrer das noch mitbekam. Richtig blöd daran: Der gute Mann war Anwalt, Fachbereich Verkehrsrecht.
Der hat ihr dann mal einen ausschweifend Vortrag über die reglungen für Parkraum gehalten. Und das er sich doch mal gerne mit ihrem CHef unterhalten wolle würde, da offensichtlich Schulungsbedarf vorhanden sei.
Eigentlich hatte ich es eilig. Aber das Schauspiel hab ich mir ganz angeschaut. Wenn ich was falsch mache, nehme ich mir in der Regel Hinweise zu Herzen bzw. nehme auch das Ticket dafür ohne Murren hin, aber die war mir auch so doof gekommen, dass ich doch im erheblichen Maße schadensfreude empfand!

Gruß Tina

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Guten morgen,

Ist das statthaft, oder nicht?

hier die Antwort mit Quelle usw.:
/t/parkschein-uebertragbar-an-anderen-parkplatz/5446657

Übrigens auch zu finden mit
http://www.google.de/#sclient=psy-ab&hl=de&source=hp…

Gruß
Christian

grüß dich,

habe meinen noch gültigen Schein immer weitergegeben, wenn ihn jemand gebrauchen konnte. Ich bin nie auf die Idee gekommen, dass das nicht erlaubt sein könnte.

LG, Hannelore