Hallo,
jemand habe in der Straße A für zwei Stunden einen Schein gezogen, ist nach einer Stunde zurück und fährt in die Straße B.
Darf mit diesem Schein (aus A) für die restliche Zeit in B geparkt werden ? Falls nein : dürfte man (mal ganz streng genommen) überhaupt in A eine Parkbucht weiterfahren, zB weil das Auto dort schattiger steht ?
Gruß
Karl
Hi,
die Parkscheine können weitergegeben werden.
Es kann auch das Fahrzeug umgestellt werden.
Q-Gruß
Hallo,
die Parkscheine können weitergegeben werden.
Von Auto A an Auto B oder was meinst Du?
Es kann auch das Fahrzeug umgestellt werden.
Von Straße A am einen Ende der Stadt auf Straße B am anderen Ende?
Ist für mich nicht so ganz klar, warum sollte das so sein, woraus geht das hervor?
Gruß
loderunner (ianal)
Hi,
mit einem Parkschein bezahle ich Parkzeit. Benötige ich diese Zeit nicht, kann ich sie weitergeben.
Ist wie bei einer Parkuhr.
Q-Gruß
Moin!
mit einem Parkschein bezahle ich Parkzeit. Benötige ich diese
Zeit nicht, kann ich sie weitergeben.
Leider enin dafür hätte mir eine Politesse fast mal ein Knöllchen gegeben, weil Sie mich dabei erwischt hat!
Gruß Ww
weitergeben.
Ist wie bei einer Parkuhr.
Hallo,
an dem gegebenen Platz kann ein anderes auto mit demselben Parkschein weiterparken. Auch auf demselben Parkplatz duerfte nicht zu erkennen sein, fuer welches Auto der Parkschein gekauft wurde.
Ein voellig anderer Platz Kilometer entfernt hat wahrscheinlich andere Parkzettel oder eine Kennung draufstehen, das duerfte nicht mehr funktionieren. Man kann doch keinen Parkschein fuer Muenschen und 3 Stunden kaufen, und mit demselben Schein 3 Stunden lang ueberall nacheinander vor den Geschaeften parken.
Gruss Helmut
Leider enin dafür hätte mir eine Politesse fast mal ein
Knöllchen gegeben, weil Sie mich dabei erwischt hat!
Hi
dann mal aus einem Urteil zitiert
Nachw.; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 267 Rdnr. 18a, 19a m. w. Nachw.). Der Parkschein besagt nichts darüber, wie er in den Besitz des Fahrzeugführers gelangt ist; er enthält keine Aussage darüber, ob der Besitzer ihn durch Lösen am Parkscheinautomaten erworben oder auf andere Weise - etwa durch Fund oder Wegnahme - erlangt hat. Der Parkschein bestätigt, dass - durch wen auch immer - eine Parkgebühr entrichtet und damit die Berechtigung zur Benutzung von Parkfläche in einem bestimmten Bereich - nämlich demjenigen des ausgewiesenen Automaten - für eine bestimmte Zeitspanne - nämlich bis zu dem ausgedruckten Parkzeitende - erworben worden ist. Nur dadurch kann er seiner Zweckbestimmung, im Rechtsverkehr - gegenüber dem Parkraumüberwachungspersonal - Beweis zu erbringen, genügen.
http://www.ra-kotz.de/parkschein.htm
Es ist immer einfacher etwas zu zeigen was verboten ist, als etwas was nicht verboten ist.
In dem Link findest Du den Tatbestandskatalog des KBA, dort sind alle Ordnungswidrigkeiten drin, die einer begehen kann.
Suche ob Du da ein Tatbestand findest der ein übertragen des Parkschein verbietet.
[http://www.kba.de/cln_005/nn_124384/DE/ZentraleRegis…](http://www.kba.de/cln_005/nn_124384/DE/ZentraleRegister/VZR/BT KAT OWI/bkat owi 01092009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01092009_pdf.pdf)
Q-Gruß
Hallo,
Der Parkschein bestätigt, dass - durch wen auch immer - eine Parkgebühr entrichtet und damit die Berechtigung zur Benutzung von Parkfläche in einem bestimmten Bereich - nämlich demjenigen des ausgewiesenen Automaten erworben worden ist.
Heisst das, wenn Straßen A und B jeweils „eigene“ Automaten haben, dann darf ich in Straße A keine Parkschein von B einsetzen ? Obschon A und B in derselben Stadt sind.
Gruß
Karl
Hi,
ja, es gibt Zonen mit unterschiedlichen Parkgebühren und Parkdauer.
Sonst könnte von einem P-R Parkplatz ein Tages-Parkschein gezogen werden und der ganze Tag in der City geparkt werden.
Der Bereich gilt immer nur dort wo der Automat steht.
Q-Gruß
Hallo,
Der Parkschein
bestätigt, dass - durch wen auch immer - eine Parkgebühr
entrichtet und damit die Berechtigung zur Benutzung von
Parkfläche in einem bestimmten Bereich - nämlich demjenigen
des ausgewiesenen Automaten - für eine bestimmte Zeitspanne -
nämlich bis zu dem ausgedruckten Parkzeitende - erworben
worden ist.
Andere Straße - anderer Automatenbereich. Weitergabe im gleichen Bereich dagegen erlaubt. Ist ja ganz einfach. Danke für die Bestätigung.
Gruß
loderunner (ianal)