Parkscheinautomat

Hallo Rechtskundige,

ein Autofahrer A wirft 1 € in den Parkscheinautomaten, die Maschine gibt aber keinen Parkschein aus und behält auch noch das Geld. Seine Frau kann das bezeugen. Genügt es, wenn nun A eine Parkscheibe stellt und auf dem Armaturenbrett seines Wagens plaziert? Ca. 50 m weiter steht zwar ein weiterer Parkscheinautomat, den A aber ignoriert, d.h. er unternimmt keinen Versuch, dort einen Parkschein zu lösen. A ist der Meinung:

Mit Bezahlen der Parkgebühr hat er seine Pflicht erfüllt. Dass er keinen Schein erhielt, ist nicht sein Versäumnis.

Wenn der Autofahrer dennoch ein Knöllchen kassiert, kann er dem erfolgreich widersprechen? Schließlich kann seine Frau den Vorgang bezeugen.

Danke für Eure Auskünfte.

Wolfgang D.

Möglicherweise… aber schlauer ists nen Zettel neben die Parkscheibe zu legen, wo Sinngemäss draufsteht „Automat defekt - es wurde kein Parkschein gedruckt“. War der einzige ohne Knöllchen in der ganzen Reihe.

Gruss Ivo

Genügt es, wenn nun A
eine Parkscheibe stellt und auf dem Armaturenbrett seines
Wagens plaziert? Ca. 50 m weiter steht zwar ein weiterer
Parkscheinautomat, den A aber ignoriert, d.h. er unternimmt
keinen Versuch, dort einen Parkschein zu lösen. A ist der
Meinung:

Mit Bezahlen der Parkgebühr hat er seine Pflicht erfüllt. Dass
er keinen Schein erhielt, ist nicht sein Versäumnis.

Es ist sein Versäumnis, nicht alles getan zu haben, einen Parkschein doch noch zu lösen - also an einem anderen Automaten sei Glück zu versuchen. An der Supermarktkasse kann ich auch nicht einfach gehen, nur weil die Kasse gerade nicht besetzt ist…

Es ist nicht alles ein Vergleich, was hinkt! Um aber dennoch beim Supermarktvergleich zu bleiben: Die Ware ist an der Kasse bezahlt, der Kunde erhält aber keinen Kassenzettel. Darf der Kunde den Laden dennoch verlassen? Natürlich darf er das, sogar ohne die Ware ein zweites Mal zu bezahlen! Der Autofahrer hat Parkgebühr bezahlt, auch keinen Schein bekommen, und dann…?

Wolfgang D.

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