Parkstrafe in Österreich

Es wurde in Wien, als Deutscher das erste mal mit dem Auto in Wien,um 20.50 Uhr geparkt bei leichtem Schneefall.(Im inneren Gürtel)
Wo bekommt mann einen Parkschein her, wenn die Geschäfte um 18 Uhr zu sind?
Muss der Strafzettel bezahlt werden?
Vom Fahrer oder auch vom Halter?

Danke
Michael

zwischen Deutschland und Österreich existiert seit langem ein Rechtshilfeabkommen, daher würde ich dazu raten den Strafzettel zu bezahlen, sonst wird es nur teuerer.

Hi!
Zitat aus der „Wiener Zeitung“

Wer außerhalb der Trafik-Öffnungszeiten Kurzparkscheine braucht, kann sich auch welche an einem der 42 Fahrscheinautomaten der Wiener Linien besorgen – allerdings nur jene für eine halbe Stunde. Dafür ist der vierstellige Zahlencode 9900 einzugeben. Im Zuge einer Umrüstungsaktion der Wiener Linien sollen künftig noch mehr Automaten mit dieser Serviceleistung ausgestattet werden. Daneben gibt es in Wien auch 60 Tankstellen, die Kurzparkscheine ausgeben. Eine Alternative zum Zettelwerk ist auch das sogenannte „m-parking“, das Bezahlen via Mobiltelefon. Für die Handy-Kunden ändert sich in der Handhabung nichts – nur der Tarif steigt wie bei allen anderen auch um die Hälfte.

Zitat Ende

Ich kann jetzt nicht den genauen Ablauf benennen, wie die nächste Vorschreibung udergl. genau bezeichnet wird, aber bei Nichteinzahlung bekommt der Fahrzeughalter nach einiger Zeit einen Zahlschein mit einem höhern BNetrag nach Hause zugeschickt.

In Österreich ist für das Fahrzeug immer der Fahrzeughalter verantwortlich. Die Ausrede, wie es in Deutschland scheinbr möglich ist, ich bin an dem Tag nicht gefahren und kann nicht angeben wer der Lenker ist, hat in Österreich nur die Auswirkunfg, dass eine Ersatzstrafe in Höhe der ursprünglichen Strafe oder auch höher verhängt wird, da man auskunftspflichtig ist.

Grüße
Dusan
*ehem.Serienstraftäter*

In Österreich ist für das Fahrzeug immer der Fahrzeughalter
verantwortlich. Die Ausrede, wie es in Deutschland scheinbr
möglich ist, ich bin an dem Tag nicht gefahren und kann nicht
angeben wer der Lenker ist, hat in Österreich nur die
Auswirkunfg, dass eine Ersatzstrafe in Höhe der ursprünglichen
Strafe oder auch höher verhängt wird, da man
auskunftspflichtig ist.

Hi Du Serienstraftäter,

auch in Deutschland gibt es für Verstöße im ruhenden Verkehr die Halterhaftung. Allerding Festpreis 15€ Verfahrenskosten + 3,50€ Porto.

Kann also günstiger sein als der Verstoß :wink:

Q-Gruß

Hallo!

Nun das Wiener Parkscheinsystem gehört zu den blödesten Ideen, die es für die Parkraumbewirtschaftung gibt.

In Österreich ist für das Fahrzeug immer der Fahrzeughalter
verantwortlich.

Das stimmt nicht.

Gruß
Tom

Hi!

In Österreich ist für das Fahrzeug immer der Fahrzeughalter
verantwortlich.

Das stimmt nicht.

Wieso nicht? Der Fahrzeughalter muss angeben können, wer zu dem fraglichen Zeitpunkt gefahren ist. Dann wird der Lenker belangt. Kann er das nicht, wird der Fahrzeughalter bestraft.

Grüße
Dusan

Hallo!

Ja, er wird schon bestraft, aber nicht wegen des Parkvergehens.

Gruß
Tom