Man nehme an, es gibt eine zweispurige Straße, wo am rechten Fahrbahnrand ein Längsparkstreifen ist.
Am Anfang dieses Längsparkstreifens ist eine Bushaltestelle. Es sind auf diesem Parkstreifen keinerlei Markierungen ersichtlich, die den Anfang der Haltestelle ersichtlich machen.
Ab wo darf man nun auf dem Längsparkstreifen parken? Im Bereich vor den Haltestellenschildes? Oder gar ganz da keine Markierungen?
15 m vor und nach dem Haltestellenschild ist eingeschränktes Halteverbot.
Der gelbe PKW hält es wohl gerade knapp ein.
Zur Kenntlichmachung sollte man da eigentlich eine Zickzacklinie anbringen.
Zur Kenntlichmachung sollte man da eigentlich eine
Zickzacklinie anbringen.
Hallo,
fuer Zweifler kann man diese „Malung“ anbringen,
doch das Verbot muss auch ohne Sicht auf die Markierung eingehalten werden,
zum Beispiel bei Schnee.
Gruss Helmut