Parksünde aus USA

Hallo,

  1. Gibt es Amtshilfe der deutschen Obrigkeit bei der Eintreibung von in den USA als Tourist mit seinem Mietwagen angeblich begangenen Parksünden ?
  2. Gibt es evtl Probleme bei späterer Wiedereinreise in die USA, wenn man nicht gezahlt hat ?
    Gruß
    Karl

Hallo,

  1. Gibt es Amtshilfe der deutschen Obrigkeit

Nein, braucht es auch nicht da die Daten der Verleiher hat.

  1. Gibt es evtl Probleme bei späterer Wiedereinreise in die
    USA, wenn man nicht gezahlt hat ?

Kommt darauf an,
wie weit die USA ihre Hysterie noch treiben, jeden Unsinn in ihren Computern festzuhalten.

Gruß

hartmut

  1. Gibt es evtl Probleme bei späterer Wiedereinreise in die
    USA, wenn man nicht gezahlt hat ?

Hi Karl,

ein Bekannter von mir mit unbezahlten Strafzetteln konnte zwar wieder einreisen aber dann nicht mehr ausreisen! Er wurde 24 Stunden am Flugplatz festgehalten, sein Ticket war verfallen und er musste zusätzlich zu den Strafzetteln noch ein ziemlich hohes Busgeld bezahlen.

viele Grüße
Sue

Hallo,

  1. Gibt es Amtshilfe der deutschen Obrigkeit

Nein, braucht es auch nicht da die Daten der Verleiher hat.

Letzteres trifft schon zu. Nur ist die Frage, ob die deutsche Obrigkeit beim Eintreiben des Geldes den US-Behörden behilflich ist.
Gruß
Karl

Nur ist die Frage, ob die deutsche
Obrigkeit beim Eintreiben des Geldes den US-Behörden
behilflich ist.

Nein, denn hier besteht kein Rechtshilfeabkommen.

Gruß

hartmut

Nur ist die Frage, ob die deutsche
Obrigkeit beim Eintreiben des Geldes den US-Behörden
behilflich ist.

Nein, denn hier besteht kein Rechtshilfeabkommen.

Das besteht schon, nur deckt das Parksünden nicht ab.

Gruß,
Christian

Hallo Karl,

gegen Kommunale Parkordnungswidrigkeiten (USA) wird hier in D nicht vollstreckt.
Es ist Sache der jeweiligen Kommune in den USA…

Problematisch könnte allerdings die Wiedereinreise werden,da das
„Department of Homeland Security“ sich zu einer Datensammelstelle
sonder gleichen entwickelt…
Du musst damit rechnen,bei der Einreise in die USA „Zur Kasse gebeten“
zu werden oder sofort wieder „Ausgewiesen“ zu werden…

mfg

Ich nehme mal an, dass das Fahrzeug auf die Autovermiet-Firma zugelassen ist. Also wird diese auch den Strafzettel bekommen bzw. die Mahnung, wenn der Zettel hinter dem Scheibenwischer nicht beglichen wurde.

Beim Autovermieter wird ja normalerweise ein Kreditkarten-Deposit hinterlegt, für unvorhergesehene Schäden, Selbstbehalt usw. Aus diesem wird der Autovermieter wahrscheinlich einen Strafzettel begleichen, wenn er es nicht selber will.

Oder liege ich da falsch?

Gruß, Artefakt

Beim Autovermieter wird ja normalerweise ein
Kreditkarten-Deposit hinterlegt, für unvorhergesehene Schäden,
Selbstbehalt usw. Aus diesem wird der Autovermieter
wahrscheinlich einen Strafzettel begleichen, wenn er es nicht
selber will.

Oder liege ich da falsch?

Hallo,
auf ein Kreditkarten-Deposit kann der US-Vermieter nicht zurückgreifen, wenn die Buchung in Gänze über einen vorher in DE (bei einem Vermittler) bezahlten Voucher lief.
Gruß
Karl

Hallo Karl,
was Sue & Frank schrieben, hat etwas für sich.
Ich kenne einige Fälle aus der Praxis. Das Ticket wird an die
deutsche Adresse gesandt. Wird nicht innerhalb der genannten Fristen
gezahlt, kommt eine Mahnung mit neuen Gebühren. Das kann sich dann
bei Nichtzahlern ganz schnell auf einige hundert $$ summieren.
Wird der nette säumige Zahler nie wieder die USA betreten, kein
Thema.
Aber wenn - dann ist bei der ersten zufälligen Polizeikontrolle ganz
schnell das Klicken der Handschellen zu hören. Knast bis zur
Verhandlung. Pech, wenn das zuständige Gericht gerade überlastet ist
oder eine Grippewelle herrscht oder einige Richter im Urlaub sind.
Dann hat man ein Problem mehr, nämlich seinem Chef den etwas längeren
USA-Aufenthalt zu verklickern.
Auf jeden Fall ist man dann um eine interessante Urlaubserfahrung
reicher und lobt für den Rest seines Lebens die liberale deutsche
Justiz.
Un d sage bloss nicht - die Bombe liegt im trunk. In Guantanamo gibt
es keinen Anspruch auf Anwälte. :frowning:(
Mit ratlosem Gruß

Ps. Die Behörden akzeptieren gegen Zusatzgebühr auch Kreditkarten.
Ist billiger als Überweisung

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Bei Nichtzahlung wirst Du bei der nächsten Einreise in die USA mit Garantie sehr grosse Probleme bekommen …

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angeblich begangenen Parksünden ?
2. Gibt es evtl Probleme bei späterer Wiedereinreise in die
USA, wenn man nicht gezahlt hat ?

Bei Nichtzahlung wirst Du bei der nächsten Einreise in die USA
mit Garantie sehr grosse Probleme bekommen …

Die Immigration hatte mit ihren Computern bisher keinen Zugriff auf
Lappalien wie parking-tickets.
Erst bei Auffälligkeiten im Land wird das überprüft.
(Die europäischen Grenzkontrollen sind auch nicht an das Flensburger
Zentralregister angeschlossen.)