Hallo zusammen.
Angenommen, es gibt in einer Straße Parkplätze, für die die Beschilderung besagt, dass eine Parkscheibe benutzt werden muss mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden zwischen 7 und 19 Uhr.
Wenn ein Fahrer nun gegen 20:45 dort eintrifft und eine auf 21 Uhr (also 9 Uhr) eingestellte Parkuhr ins Auto legt, ginge dieser davon aus, am nächsten Morgen von 7 Uhr an 2 Stunden parken zu dürfen und spätestens um 9 Uhr wegzufahren.
Nun findet dieser Fahrer morgens gegen 8:30 einen Zettel von der Stadt an seinem Fahrzeug, den die Parkraumüberwacher dort verteilen und einen Verstoß ankreuzen. In diesem Fall sei angekreuzt „Sie parkten mit falsch eingestellter Parkscheibe“.
Es ist nicht angegeben, gegen welchen Paragraphen der STVO verstoßen wurde und auch über das fällige Bußgeld ist nichts ausgesagt. Es heißt nur, ein Schreiben der Stadt werde demnächst eintreffen, aus dem alles weitere hervorgeht.
Meiner Meinung nach hat der Fahrer richtig gehandelt und die Parkscheibe auf die Ankunftszeit eingestellt (bzw. auf die halbe Stunde aufgerundet, wie man es eben macht). Der Parkraumüberwacher sieht das offensichtlich anders.
Wer hat recht? Und wenn der Fahrer unrecht hat, wie hoch ist das zu erwartende Bußgeld?
Danke,
Sebastian.