Parkuhr - STVO

wie man aus einer Parkscheibe die um 4 Uhr auf 8:30 gestellt wurde, Rückschlüsse auf die Ankunftszeit ziehen könnte, würde mich auch interessieren. sogar unabhängig vom Datenschutz.
Was den betrifft, was das Urteil seiner Zeit weit voraus, indem es die wirkliche Zeit da nicht sehen will.

in sich zumindest schlüssig. Die Parkscheibenpflicht gilt in dem Moment nicht, daher kann man sich auch nicht darauf berufen.
Interessant wäre, ob man nun 0,5 + 1 Stunde parken darf, oder ob man um 10 wegfahren müsste, obwohl die Parkuhr auf 9:30 steht.
Das schlüssig zu lösen, dürfte ein Problem werden.

grüße
lipi

Ich denke eher, daß man vor 9 und nach 19 Uhr ohne Parkscheibe parken darf.

Wie ich schon schrieb … Jeder (der vorbeikommt) kann die Zeit ablesen. Im persönlichen Umfeld gibt es in der Regel viele Leute, die auch das Nummernschild der Person zuordnen können. Auch Polizei usw. kann das.

Der Datenschutz soll ja genau vor so etwas schützen, ohne dass man es großartig begründen muss. Dann sollte der Vollzug einer gesetzliche Regel schon eine Wirkung haben… und das hat sie halt nicht, wenn es zu genau keiner Änderung führt, wenn in den kostenfreien Zeit geparkt wird. Die Parkscheibe erfüllt in diesen Zeiten nur einen Selbstzweck. Oder übersehe ich da was?

Es gibt nur wenig Rechte, die absolut sind. Die meisten sind Einschränkungen unterlegen. So auch der Datenschutz und die Privatsphäre.

Bei diesem Argument sehe ich keine „Verarbeitung von Daten“, sodass aus meiner Sicht der Datenschutz ohnehin irrelevant ist. Aber selbst wenn man die Uhrzeit der Ankunft auf eine halbe Stunde genau in Verbindung mit dem Kennzeichen als ein Datum annimmt, muss das nicht zwingend ein Verstoß gegen den Datenschutz sein. Denn schließlich erlaubt die DSGVO explizit das Verarbeiten von Daten unter bestimmten Auflagen. Und hier sehe ich die Auflagen für Zweckmäßigkeit, Datensparsamkeit und Löschung nach Abschluss der „Verarbeitung“ durchaus gewahrt.

Ich glaube, dass eine Klage gegen die Pflicht, eine Parkscheibe auszulegen auf Grund des Datenschutzes scheitern wird. Einfach weil der Zweck - das Freihalten von Parkraum für Kurzzeitbesucher - den Schaden der Privatsphäre und dem Schutz persönlicher Daten überwiegt.

Müsste man dann nicht besser das Nummernschild abbauen, wenn man den Wagen parkt?!

Ja. Wenn Du ganz sicher nur in der Zeit parkst, in der keine Parkscheibenpflicht gilt, musst Du natürlich auch keine Parkscheibe auslegen. Lediglich wenn Du ganz sicher weißt, oder zu befürchten ist, dass Du nach Beginn der parkscheibenpflichtigen Zeit den Parkplatz räumst, dann musst Du eine Parkscheibe auslegen. Wobei Dir natürlich freigestellt ist, ob Du diese nachts um half Elf auslegst, wenn Du ankommst, oder morgens um 9, wenn die Zeit beginnt.

Irgendwie erinnert mich die Diskussion an das Meme „Ich blinke ganz bewusst nicht. Wegen des Datenschutzes. Es muss niemand wissen, wohin ich fahre.“

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