Parkuhren steuern zahlen ?

Muß eine Stadt die Einnahmen aus den Parkuhren versteuern ? Zahlen Städte eigentlich Steuern ?
Wem gehören die Parkuhren ?

Hallo,

Muß eine Stadt die Einnahmen aus den Parkuhren versteuern ?

Nein.

Zahlen Städte eigentlich Steuern ?

Jein. Wofür denn? Es gibt aber durchaus Unternehmen, die einer Stadt gehören. Die können dann Steuern auf Einnahmen und/oder Erträge abführen müssen. Theoretisch muss auch Umsatzsteuer für Leistungen abgeführt werden, bei denen die Stadt im Wettbewerb zu privaten Anbietern steht. Und wenn eine Stadt Güter und Leistungen kauft, dann bezahlt sie da natürlich auch Umsatzsteuer.

Wem gehören die Parkuhren ?

Kommt drauf an. Gehören ist ja recht unspezifisch, wenn man mal davon ausgeht, dass allgemein zwischen Eigentum und Besitz unterschieden werden kann. Die Stadt könnte sie also gekauft oder auch nur gemietet, cross-border-geleast oder sonstwas haben.

Grüße

hallo elbuffo, vielen dank für deine antwort, aber…
einnahmen-parkuhren versteuern? NEIN!
warum nicht ?
mit dem einfachen nein kann ich nichts anfangen. kannst du das bitte begründen ?
an WEN müsste die stadt denn steuern bezahlen, ist irgendwie unlogisch.
an’s land, oder den bund ?
wie nu…?
magst du noch mal antworten ?
danke (unterhopft)

USt auf Parkgebühren?
Servus,

alle wesentlichen Einzelheiten zur Frage, ob eine Kommune bei der entgeltlichen Überlassung von Parkplätzen als Unternehmer im Sinn des § 1 Abs 1 Nr 1 UStG handelt, einschließlich Verweise auf einschlägige europäische Rechtsprechung, finden sich im Urteil des BFH vom 01.12.2011, AZ VR 1/11.

Kurz und grob gefasst: Eine Gemeinde, die kostenpflichtige Parkplätze auf einer selbständigen Fläche zur Verfügung stellt, die nicht dem allgemeinen Straßenverkehr dient, handelt als Unternehmer und führt steuerbare und steuerpflichtige Umsätze aus; eine Gemeinde, die kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung stellt, die in den Straßenkörper eingebunden sind, erfüllt eine hoheitliche Aufgabe und handelt nicht als Unternehmer.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

hallo blumepeder,
donnerwetter, das muß ich verdauen (lesen), aber genau so hatte ich auf eine antwort gehofft.
jetzt muß ich nur noch heraus finden, welcher parkplatz in den „straßenkörper“ eingebunden ist und welcher nicht.
das mach ich dann aber morgen, denn inzwischen bin ich überhopft.
vielen dank, damit kann ich was anfangen, schönen abend noch und tschü

Hallo,

donnerwetter, das muß ich verdauen (lesen), aber genau so hatte ich auf eine antwort gehofft.
jetzt muß ich nur noch heraus finden, welcher parkplatz in den „straßenkörper“ eingebunden ist und welcher nicht.

Naja, solche Parkuhren stehen ja üblicherweise nicht hinter einer Schranke oder einem Parkhaus. Beim Begriff Parkuhr gehe ich einfach mal von diesen keinarmigen Banditen aus, die da so am Straßenrand stehen, also eingebunden sind. Aber zweifellos gibt es da Betätigungsfelder für Juristen. Und wenn dann Umsatzsteuer gezahlt werden muss bzw. wird (ist in der Praxis nicht das Gleiche), dann an das Finanzamt ;o).

Grüße

aha, alles klar, verstanden, vielen dank
und tschü