Hallo Mr Bones!
Vielen Dank für Deine ausführliche und sehr gut verständliche Antwort!
Dafür hast du, selbstverständlich, auch ein * von mir erhalten! :o))
trotz deiner etwas ungewöhnlichen Bitte
Ich bekenne, daß ich weiß, es ist eine seltsam bzw ungewöhnliche Fra´ge. Nur für mich geht es um viel Geld: so viel wie ich an Geldstrafe erspare, wenn ich erfahre wo ich parken darf und wo nicht. Das war mir bis jetzt sehr unklar und nicht verständlich…
ballert dich der Malte
ja eben mit Links zu, das es geradezu benutzerverachtend ist.
Ja eben! Und sogar mit welchen, die absolut nichts zum Thema passen bzw. was zu deren antworten beitragen… Obwohl ausdrücklich darum gebeten, mir keinen Link zu geben!!!
(Aber nicht umsonst steht der Mann immer wieder - häufig im
ALK-Brett - im Mittelpunkt der berechtigten Kritik, besonders
auch aus Österreich.)
Wird schon ein Grund dafür geben… Ich persönlich halte mich nicht oft im ALK auf… Aber jedenfalls vielen herzlichen Dank für Dein Hinweis!
Jetzt eine einfache, kurze Erklärung zu deiner Frage:
Vielen Dank!!! :o)))
Du darfst von 8-18 Uhr nicht auf den Seitensteifen - das können
Parkstreifen oder ähnliche befestigte Fahrbahnteile sein -
parken, wenn du das Zeichen Z 1052-39 („auf dem
Seitensteifen“) aus der Gruppe der beschränkenden Zeichen (Z
1040-1059) Teil 2 und das Zeichen Z 1040-31a [a wie andreas]
(„8-18h“) aus der Gruppe der beschränkenden Zeichen (Z
1040-1059) Teil 1, Zeitangaben: Stunden ohne Beschränkungen
auf Wochentage, und das Zeichen Z 286-20 („Eingeschränktes
Halteverbot (Ende)“) aus der Gruppe der Vorschriftszeichen
gleichzeitig an der Stelle erblickst, an der du ausgerechnet
deine Karre abstellen willst.
Genau DAS war, was ich wissen wollte!! Daaaaaaaaaaaaaaaaaaanke!!!
Du sparst EUR 25,00, wenn du dort NICHT parkst.
Eben!!! :o))))
Dir auch einen ganz schönen, „reichgesparten“ Gruß aus Nürnberg!
Helena