Hallo!
Aufgrund meiner Berufstätigkeit als rasanter Essensfahrer habe ich zwei für mich wichtige Fragen:
Herrscht in einem verkehrsberuhigten Bereich allgemeines Parkverbot?
Unter welchen Umständen darf ich die Warnblinkanlage reinhauen?
schöne Grüße mifune
Hallo!
Hallo!
Aufgrund meiner Berufstätigkeit als rasanter Essensfahrer habe
ich zwei für mich wichtige Fragen:
Herrscht in einem verkehrsberuhigten Bereich allgemeines
Parkverbot?
Nein, siehe §42(4a) StVO (http://bundesrecht.juris.de/stvo/__42.html):
Das Parken ist außerhalb gekennzeichneter Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Unter welchen Umständen darf ich die Warnblinkanlage
reinhauen?
Um andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr zu warnen. Eben „Warnblinker“, kein „Ich-muss-jetz-hier-kurz-halten-Blinker“.
Klickst du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrtrichtungsanzeiger#…
schöne Grüße mifune
Gruss
Mutschy
Wenn man jetzt aber in einem engen verkehrsberuhigten Bereich wohnt und dort keinerlei Stellplätze markiert sind und nur eine Garage hat, die insgesamt nur einen Meter breiter ist, als das Auto, dann stellt man dieses meistens vor die Tür. Was ist, wenn man Gäste empfangen will, die mit dem Auto kommen und meilenweit kein Stellplatz ist?
Wenn ich auf enger Straße meinen Wagen so parken muss, dass er weiter als alle anderen parkenden Fahrzeuge auf die Straße zeigt (wie zum Beispiel auch die Postautos), darf ich dann die Warnblinkanlage anschalten, weil ja mein Auto eine kleine Gefahr darstellt?
Wie ist es, wenn ich auf einer Hauptstraße fahre mit zwei Spuren in jede Richtung. Darf ich, wenn ich mich auf die rechte Spur stelle und die anderen Fahrzeuge alle auf die mittlere linke ausweichen müssen, die Warnblinkanlage betätigen?
mifune
Hallo,
Wenn man jetzt aber in einem engen verkehrsberuhigten Bereich
wohnt und dort keinerlei Stellplätze markiert sind und nur
eine Garage hat, die insgesamt nur einen Meter breiter ist,
als das Auto, dann stellt man dieses meistens vor die Tür.
Ganz einfach: Entweder da ist ein Parkplatz markiert oder Du darfst da nicht halten/parken.
Was ist, wenn man Gäste empfangen will, die mit dem Auto kommen
und meilenweit kein Stellplatz ist?
Normalerweise sind in jeder Spielstraße einige Parkplätze markiert, die aber zugegebenermaßen auch mal alle besetzt sein können. Dann muss der Besuch halt ein bisschen sich bewegen. Sollte dieses „bisschen“ regelmäßig etliche 100m sein, würde ich mal mit der Stadt/Gemeinde reden.
Wenn ich auf enger Straße meinen Wagen so parken muss, dass er
weiter als alle anderen parkenden Fahrzeuge auf die Straße
zeigt (wie zum Beispiel auch die Postautos), darf ich dann die
Warnblinkanlage anschalten, weil ja mein Auto eine kleine
Gefahr darstellt?
Entweder steht das Auto da, wo Du rechtmäßig parken darfst oder das Auto hat da nichts zu suchen. Parken mit Warnblinker ist jedenfalls nie erlaubt. Es ist ja schließlich Deine Pflicht, nicht nur vor einer Gefahrenstelle zu warnen, sondern diese auch so schnell wie möglich zu entschärfen.
Wie ist es, wenn ich auf einer Hauptstraße fahre mit zwei
Spuren in jede Richtung. Darf ich, wenn ich mich auf die
rechte Spur stelle und die anderen Fahrzeuge alle auf die
mittlere linke ausweichen müssen, die Warnblinkanlage
betätigen?
Nein! Wenn das Parken durch entsprechende Schilder verboten ist oder Du einen Parkstreifen blockierst, darfst Du dort halt nicht halten oder parken. Sonst schon, dann aber ohne Warnblinker.
Wie schon geschrieben, ist ein Warnblinker kein Freiparkschein.
Bitte auch mal dran denken, dass manchmal der rechte Blinker für herannahende Fzg. nicht zu sehen ist. Die denken dann, dass Du dich in den Verkehr einfädeln willst und werden irritiert.
Beste Grüße
Guido
Hi,
ich freue mich immer wieder wenn ich in Köln oder Düsseldorf bin, dass immer wieder Kfz mit Warnblinker auf der Fahrbahn stehen und „lustig vor sich hinparken“.
- Es heisst Fahrbahn - nicht Parkbahn
- Superwitz mit Warnblinker: Achtung hier stehe ich. Du kommst nicht wieter bis ich weg bin.
Ich kann es nachvollziehen, dass Kurierdienste (Post,Express,Pizza) nicht immer nach einem Parkplatz suchen können/wollen. Bis sie tagsüber einen Parkplatz gefunden haben, könnten sie auch gleich ihre gesamte Lieferung zu Fuß abwickeln.
Wenn es aber unbedingt (gegen alle Regeln) sein muss, so sollte es sich doch darauf beschränken, dass man die Ware kurz auslädt und übergibt und dann wieder den Weg frei macht.
Leider sind es aber meistens die „nur eben Brötchenholer“ die dann noch ein Schwätzchen machen müssen.
OK. Wenn man z.B. „Essen-auf-Rädern“ ausliefern muss:
Auch die hilfsbedürftigen Essensempfänger haben ein Recht auf warmes Essen.
Anhalten, (Nachts Licht anlassen… Warnblinker blendet mehr als er nutzt), vielleicht Blinker laufen lassen, Essen übergeben und darauf hinweisen, dass man leider nicht die Zeit für einen Plausch hat weil man den Verkehr blockiert… und dann möglichst schnell wieder weiter.
DAFÜR habe ich Verständnis.
Für mich geht es also OK, wenn ich sehe, dass man sich beeilt, die Straße wieder frei zu machen.
Wer trödelt oder „ewig“ weg bleibt, der darf sich dann zu Recht auch mal so manchen Spruch anhören.
Und bei „trödlerischen Blockierern“ finde ich es auch ganz nett, wenn dann bei der Rückkehr ein Zettel hinter dem Scheibenwischer steckt.
Muss ja kein „du blödes A…loch“ sein… es hiilft ja auch ein „Sie haben xxx, deshalb dürfen Sie auch xxxx zahlen“
BJ
Hallo,
Aufgrund meiner Berufstätigkeit als rasanter Essensfahrer habe
ich zwei für mich wichtige Fragen:
Herrscht in einem verkehrsberuhigten Bereich allgemeines
Parkverbot?
Ja, außerhalb der Markierungen.
Unter welchen Umständen darf ich die Warnblinkanlage
reinhauen?
Um vor einer Gefahr, die Durch dieses Fahrzeug ausgeht, zu warnen.
aAlso nicht wgeen bewußten falschparkens. Sind ja nicht in Italien, Frankreich oder Griechenland.
Im übrigen: Ich habe früher Pizza ausgefahren und parkte dort, wo der Kunde wohnte, also wo ich wollte. Aber ohne Warnblinker, außer es war eine wirklich uneinsichtige Ecke, wo mir einer hätte drauffahren können.
gruß
dennis
Herrscht in einem verkehrsberuhigten Bereich allgemeines
Parkverbot?
Ja.
Unter welchen Umständen darf ich die Warnblinkanlage
reinhauen?
„Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.“