Parkverbot mit Zusatzschild Auf der Wendeplatte

Ein Absolutes Park- und Halteverbotschild „Anfang“ mit dem Zusatz „Auf der Wendeplatte“ steht ca 15 Meter vor der Wendeplatte und endet genau gegenüber dem „Anfang“ Schild.

Gilt nun das Parkverbot ab dem Schild oder doch nur auf der Wendeplatte

Sorry aber das weiß ich jetzt auch nicht so genau.
gruß
Joachim

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Hallo…ich kann es mir leider nicht bildlich vorstellen, aber ich denke, da es sich um einen Wendekreis für Anlieferer handelt, beginnt das Halteverbot ab dem Schild und endet somit auf der gegenüberliegenden Strassenseite, da der Wendekreis hier auch aufhört. Ich gehe davon aus,sie befanden sich in einer Einbahnstrasse.
Mfg Tom

Grundsätzlich gilt das Haltverbot ab Schild, der Zusatz für den Wendehammer erweitert den Geltungsbereich. Inwieweit dies entsprechend der VwV StVO zulässig ist, könnte im Verkehrsportal (www.verkehrsportal.de) hinterfragt werden.