Parkverbot wegen Baustelle

Hallo zusammen.

Ein Autofahrer fährt in eine ihm fremde Stadt , sucht dort einen Parkplatz , findet auch einen am Strassenrand , in entsprechend markierten Parknieschen .
Er steigt aus , schaut sich um und sieht auf der gegenüberliegenden Strassenseite einen Automaten für Parkscheine.
er zieht einen Parkschein und legt ihn auf das Amaturenbrett .
Der Fahrzeugführer erledigt seine Besprechung und kommt nach ca 1 Std wieder und hat ein „Knöllchen“ an der Scheibe .

Parken im Halteverbot !

Nach Telefonischer Rücksprache mit den Ordnungsbehörden , wäre wegen der nahegelegenen Baustelle das Parken auf dieser Strassenseite nicht erlaubt und es wären Baustellenbeschilderungs Hinweise angebracht .

Der PKW Fahrer kann sich an keine Zusatzbeschilderung erinnern , und würde sogar beschwören , das zu dem zeitpunkt keinerlei Schilder die das Parken dort verbieten würden angebracht waren , sowie das auch an der ganzen Strassenseite geparkt wurde ( ca 10 Fahrzeuge ) die dann wohl alle in dem Halteverbot parkten.

Der PKW Fahrer fühlt sich unrecht behandelt , da es für ihn nicht ersichtlich war , das dort nicht geparkt werden darf , was kann man tun

gruss

Toni

Es ist davon auszugehen, dass die Ordnungshüter die korrekte Beschilderung überprüft haben, da in dem Beispiel auch ein sehr knapper Zeitraum zugrundeliegt, kann man auch kaum eine zwischenzeitliche Manipulation annehmen.

Natürlich kann man seinen Standpunkt als Antwort auf die Verwarnung angeben (erstmal ohne Mehrkosten), ggf. einem folgenden Bußgeldbescheid widersprechen (geringe mögliche Mehrkosten). Möglicherweise reagieren die anderen Fahrzeugführer entsprechend, und die Sachbearbeiter der Bußgeldstelle lassen die Sache liegen. (geringe Einsparung)

Möglicherweise wird der Fall gerichtlich enzschieden, und die Kontrolleure können sich nicht mehr an die ordnungsgemässe Kontrolle der Beschilderung erinnern…
Oder vor Gericht wird der Fahrer zur Zahlung des Bußgeldes, Gerichtskosten, Zeugengelder,… verurteilt (hohe Mehrkosten)

Kurzum, es gibt viele Möglichkeiten, und wieweit der Fahrzeugführer, der sich im Recht sieht, gehen will, dieses durchzusetzen liegt allein in seiner (Kosten-)Entscheidung.

Grüße,

BB