Parkverbot

Liebe/-r Experte/-in,
bei uns in der Straße wurde seit letzer Woche ein Parkverbot durchgesetzt, das nicht ganz nachvollziebar ist. Als Begründung wurde schlechte Einsicht der Kreuzung und Behinderung des Schulweges genannt. Komischerweise wird etwa 10m weiter der komplette Gehweg zugeparkt, was nicht geahndet wird und 10m in der anderen Richtung wird genau in einer Kurve geparkt, was auch keinen interessiert. Außerdem wundert mich, dass das Parkverbot innerhalb von 3 Wochen umgesetzt wurde, was bei Amtsangelegenheiten ja schon einem 100m Spurt gleicht.

Meine Frage:
Da ich auf dem Rathaus bzw. Ordnungsamt keine Klare Aussage erhalte, möchte ich mich gerne auf der nächsten Stufe beschweren und das Parkverbot erneut prüfen lassen bzw. gleiches Recht für alle durchsetzen.
An wen muss ich mich wenden bzw. wie groß sind meine Aussichten?

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruß
Heloo

Sie können sich zunächst mit einem schriftlichen Widerspruch an die Straßenverkehrsbehörde wenden, welche das eingeschränkte Haltverbot angeordnet hat. Hilft diese dem Widerspruch nicht ab, muss sie das Verfahren an die höhere Behörde übergeben. Solange Sie nicht substantiiert geltend machen können, durch die Regelung in Ihren eigenen Rechten verletzt zu sein, werden Sie hiermit jedoch keinen Erfolg haben. Der bloße Verweis auf mangelhafte Ahndung der Parkverstöße auf dem angrenzenden Gehweg oder im Kurvenbereich, lässt die Anordnung des Verkehrszeichens nicht rechtswidrig werden.

Es steht im Ermessen der Ordnungsbehörde, ob Sie gegen die Parkverstöße auf dem Gehweg und im Kurvenbereich einschreitet oder nicht. Trotzdem können Sie einen Antrag auf Einschreiten an die Ordnungsbehörde stellen. Sie sollten jedoch ausführlich darlegen, dass Sie durch die parkenden Fahrzeuge in Ihren Rechten verletzt werden.

Über eine Rückmeldung, was aus der Sache geworden ist und ob Ihnen meine Antwort weiter geholfen hat, würde ich mich sehr freuen!