Parkverbotschilder falsch aufgehängt

Hallo zusammen,

wenn an Baustellen Parkverbote ausgeschildert werden, sieht man immer wieder, dass die Bauarbeiter die Schilder mit dem Pfeil falsch aufhängen.
Der Pfeil befindet sich ja immer unten. Wahrscheinlich habe die die entspr. Schilder nicht dabei und hängen es dann mit dem Pfeil oben auf.

Wenn es einmal hart auf hart kommt, muss man dann überhaupt zahlen?

  1. Frage: wenn aufgrund der falschen Beschilderung ein Unfall passiert, wer haftet dann? Die Bauarbeiter schaffen es manchmal, an Engstellen die Schilder falsch aufzuhängen. Das Härteste bisher: auf beiden Seiten war das Vorrang-Schild aufgehängt, nur eben an ein er Seite umgedreht.

Viele Grüße

Holygrail

Der Pfeil befindet sich ja immer unten. Wahrscheinlich habe
die die entspr. Schilder nicht dabei und hängen es dann mit
dem Pfeil oben auf.

Hi,

Das Zeichen Zeichen 286-10 Eingeschränktes Haltverbot (Anfang) ist identisch mit dem Zeichen Zeichen 286-20 Eingeschränktes Haltverbot (Ende), nur das es um 180° gedreht ist. Anfang Pfeil oben, Ende Pfeil unten.
Zeichen 286-30 Eingeschränktes Haltverbot (Mitte) ein Pfeil oben einer unten.

Wenn es einmal hart auf hart kommt, muss man dann überhaupt
zahlen?

Ich würde sagen, man muss nicht, die holen auch das Geld gegen Gebühr. :wink:
Da die Beschilderung richtig ist sollte man schon zahlen.

  1. Frage: wenn aufgrund der falschen Beschilderung ein Unfall
    passiert, wer haftet dann?

Wird auf die Gasamtumstände ankommen.

Die Bauarbeiter schaffen es
manchmal, an Engstellen die Schilder falsch aufzuhängen.

Die Baustellen sind manchmal schon lustig beschildert, aber da man es ja weiß, §1 StVO

Q-Gruß

Hallo Holygrail,

wenn an Baustellen Parkverbote ausgeschildert werden, sieht
man immer wieder, dass die Bauarbeiter die Schilder mit dem
Pfeil falsch aufhängen.
Der Pfeil befindet sich ja immer unten.

das bezweifle ich. Meine Fahrlehrerin hat mir vor 15 Jahren beigebracht, dass es völlig egal ist, wo sich der Pfeil auf einem Haltverbotsschild befindet; nur auf die Richtung kommt es an.

In der StVO finde ich auch nichts anderes. Dort sind in Anhang II Abschnitt 8 die „pfeillosen“ Schilder dargestellt, und dazu heißt es:

Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch
einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten
weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen
solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil
gekennzeichnet sein.

Viele Grüße,

Andreas