wie verhält es sich, wenn jemand auf eigene Faust ein Parkverbotsschild aufstellt um die Zufahrt zu zwei Kopfparkplätzen vor einem Gebäude nicht regelmäßig zugeparkt zu bekommen?
Ist es dabei erheblich ob das Schild als Hinweisschild und nicht als Verkehrszeichen zu erkennen ist?
wie verhält es sich, wenn jemand auf eigene Faust ein
Parkverbotsschild aufstellt um die Zufahrt zu zwei
Kopfparkplätzen vor einem Gebäude nicht regelmäßig zugeparkt
zu bekommen?
es steht zu vermuten, daß diese Person recht schnell ein Problem mit den zuständigen Behörden kriegt, allemal dann, wenn die Nachbarn diesen Behörden etwas stecken.
Ist es dabei erheblich ob das Schild als Hinweisschild und
nicht als Verkehrszeichen zu erkennen ist?
Das habe ich mir natürlich auch gedacht… ist ja auch nicht sinnvoll einen Parkplatz zu „sperren“ um zwei Parkplätze nutzbar zu machen! Die Autos die die Kopfparkplätze nicht nutzen können, müssen ja dann auch auf der Straße parken.
Aber was tun, wenn das Straßenbauamt der Gemeinde schon seit über einem Jahr auf eine entsprechende Bitte nicht mal mit einem Antwortschreiben reagiert hat?
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hallo,
aber i9st es nicht vielmehr so das das parken vor auffahrten sowieso verboten ist, heisst es nicht in der stvo das parken vor und gegenüber abgesenkter boardsteine ist verboten??
mfg behave1981
hallo,
aber i9st es nicht vielmehr so das das parken vor auffahrten
sowieso verboten ist, heisst es nicht in der stvo das parken
vor und gegenüber abgesenkter boardsteine ist verboten??
mfg behave1981
Das ist ein guter Hinweis. Es wäre wohl zu klären ob es sich um einen abgesenkten Bordstein handelt oder eine „Auffahrt“ im Sinne des Gesetzes.