Parkverbotsschild Wohnmobile

Hallo,
es gibt Parkplätze wo unter dem blauen Gebotsschild P noch ein Zusatzschild mit einem durchgestrichenen Wohnmobil steht.
Ich verstehe ja, das man dort nicht übernachten soll, aber darf ich da mit einem Wohnmobil gar nicht parken? Wie ist das z.B. mit VW Campingbussen, die sind doch eigentlich mehr PKWs? Das man in bestimmten Gebieten nicht will, das dort Heerscharen Wohnmobile lagern und Campingstühle und Grills aufbauen halte ich für durchaus berechtigt, aber kann man denen das normale Parken dort verbieten?
Gruß elmore

Hi Elmore,

soweit diese Parkplätze im Bereich von Städten und Gemeinden liegen, können die Gemeinden nach eigenen Vorstellungen und Richtlinien festlegen, ob Wohnmobile dort parken dürfen oder nicht.
Verständlich ist eine solche Untersagung dann, wenn Gemeinden davon ausgehen müssen, dass aus touristischen Gründen viele Wohnmobile diese Parkplätze frequentieren und dort Müll und anderen Unrat zurücklassen und andererseits als Wirtschaftsfaktor vollkommen uninteressant sind, weil sie ihre Betten dabei haben, ihre Lebensmittel und Getränke selbst mitgebracht haben, also keine „müde Mark“ im Ort lassen.

Gruß,
Francesco