Parkverstoß in Schweden - zivilrechtliche Forderun

Hallo,
im Juni ´08 hat jemand im oder bei einem Einkaufszentrum in Stockholm geparkt ohne eine Gebühr zu entrichten(Parkdauer, die lt. Kontrollavgift moniert wird: 10:42 Uhr bis 11:01 Uhr) der Parker ist in die Apotheke des Einkaufszentrums gegangen und hat sich Medikamente gegen einen Brechdurchfall geholt. Der Falschparker ist herzkrank (zu 100 % schwerbehindert) und nahm daher zur Sicherheit seine Beifahrerin mit zur Apotheke.
Am 27.02.09 erhielt der Falschparker ein Schreiben einer Flensburger Anwaltskanzlei, die im Internet bei anderen Threads in anderen Foren mind. zweimal mit der gleichen Verfahrensweise erwähnt wurde.
Die Kanzlei benutzt ein Standardschreiben, das im absolut gleichlautenden Wortlaut im Internet von einem Betroffenen zitiert wurde.
Soll der Falschparker

  • zahlen
  • seine Rechtsschutzversicherung kontaktieren
  • beim ADAC, dessen Mitglied er ist um Rat nachfragen
    oder was raten Sie?
    Danke im Voraus für Hinweise
    Einen schönen Sonntag wünscht
    Horst

Hi!
Wieso hat der Falschparker kein Parkticket entrichtet?
Wo ist denn das Problem? In keinem Land, egal wo, werden solche Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht hingenommen, egal, aus welchem Grund dort geparkt wurde. Wäre dies in D gewesen, hätte der Falschparker sich dann auch solche Gedanken gemacht, oder hätte er nicht einfach die Strafe bezahlt und das nächste Mal gleich von vornherein ein Ticket gelöst?
Gruß
Renate

Hallo liebe Renate,
Deine Antwort ist wirklich allerliebst. Ich habe mit meiner Frau gewettet, daß Du im Öffentlichen Dienst beschäftigt bist, ganz böse Vermutung - als Lehrerin.
Du hast absolut recht, wenn Du das Verhalten des Parksünders als strafwürdig geißelst. In D würde der Falschparker auch ohne zu murren seinen Bußgeldbescheid, oder wie auch immer das offizielle Dokument heißen mag, bezahlen. Pech gehabt - Risiko falsch eingeschätzt und gut ist.
Hier versucht sich aber eine RA-Kanzlei eine Verdienstquelle zu erschließen oder hat sie sich bereits erschlossen. Die RA´s erheben eine Gebühr für einen Brief, den sie standardmäßig versenden. Das macht 39 EUR, die Kontrollabgabe, die die RA´s im Auftrag ihrer Mandantschaft erheben, beträgt für 19 min. 20 EUR.
Für die Anderen: es wäre lieb, wenn sich jemand nicht so oberlehrerhaft meines Problems annehmen würde.
Ich verkrafte es auch, wenn das Niveau auf der Stufe von Renate bleibt.
Beste Sonntagsgrüße
Horst

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Hi nochmal!

Deine Antwort ist wirklich allerliebst. Ich habe mit meiner
Frau gewettet, daß Du im Öffentlichen Dienst beschäftigt bist,
ganz böse Vermutung - als Lehrerin.

Leider muss ich Dich enttäuschen, zumindest zu 50%! Ich bin keine Lehrerin und werde es auch nie sein:smile:

Du hast absolut recht, wenn Du das Verhalten des Parksünders
als strafwürdig geißelst.

Tat ich das? So schlimm?

In D würde der Falschparker auch
ohne zu murren seinen Bußgeldbescheid, oder wie auch immer das
offizielle Dokument heißen mag, bezahlen. Pech gehabt - Risiko
falsch eingeschätzt und gut ist.

Eben und wäre auch keiner Anfrage hier in w-w-w wert.

Hier versucht sich aber eine RA-Kanzlei eine Verdienstquelle
zu erschließen oder hat sie sich bereits erschlossen. Die RA´s
erheben eine Gebühr für einen Brief, den sie standardmäßig
versenden. Das macht 39 EUR, die Kontrollabgabe, die die RA´s
im Auftrag ihrer Mandantschaft erheben, beträgt für 19 min. 20
EUR.

Welche Mandantschaft? Der schwedische Staat?

Für die Anderen: es wäre lieb, wenn sich jemand nicht so
oberlehrerhaft meines Problems annehmen würde.

Welche anderen? Irgendwie verstehe ich nur Bahnhof! Sorry!

Ich verkrafte es auch, wenn das Niveau auf der Stufe von
Renate bleibt.

Ist das jetzt als Beleidigung aufzufassen? Das wäre aber schade, ich meinte mein Posting auch nicht als Beleidigung und schon gar nicht als oberlehrerhaft:frowning:
Renate

Hallo Renate,
danke für Deine Antwort.
Mittlerweile habe ich einiges zum Parken in Schweden gelernt. Der Staat z.B. verpachtet die Eintreibung von Parkgebühren an Privatfirmen. Der Parksünder erhielt von einer deutschen Kanzlei, die im ersten Satz ihres Schreibens anzeigt, dass sie die schwedische Privatfirma anwaltlich vertrittdas Schreiben mit der Forderung der schwedischen Parkplatzbetreiberin in Höhe von 20 EUR für 19 Minuten Falschparken plus einer Rechtsanwaltsgebühr von 39 EUR. Soweit zu den Daten mi deren Nennung ich hoffentlich nicht gegen die Regeln des Forums verstoßen habe, Ansonsten löscht halt den Beitrag, ich bin kein Jurist und mir ist die Tragweite der Nennung solcher Details nicht bekannt. Man magmeinetwegen auch die Zahlen als mögliches Beispiel nehmen für die Summen blablabla.

So ähnliche Abzockereien kenne ich auch aus der Computerbranche.
Also, schönen Abend noch.
Horst
Ach so ja, mit den anderen meinte ich andere Forenmitgieder. Ich finde es putzig, dass sich niemand dazu äußert. Z.B. wird ja ansonsten bei jeder Datenweitergabe von bestimmten Leuten der Datenschutz sehr hochgehalten. Aber für Halteranfragen bei der Behörde in Flensburg scheint das niemanden aufzuregen. Wie ich an anderer Stelle in einem anderen Forum las, kann jeder X-beliebige unter Nennung eines „Scheingrundes“ den Halter nebst seiner Anschrift von „Flensburg“ sich geben lassen.

Hallo Horst,
leider kann ich zur Frage auch nichts sagen, aber es ist nicht unüblich sich durch einen Anwalt im Land des „Beklagten“ unterstützen zu lassen. Einer schwedischen Anwaltskanzlei wären alleine für die nötigen (?) Übersetzungen bestimmt deutlich höhere Kosten entstanden.

So ähnliche Abzockereien kenne ich auch aus der Computerbranche.

Dort ist aber oft schon die Forderung an sich zweifelhaft. Hier ist ja die Forderung wahrscheinlich gerechtfertigt.

Ich finde es putzig, dass sich niemand dazu äußert.

Das könnte ja daran liegen, daß es bisher niemand gelesen hat, der sich mit schwedischem Zivilrecht auskennt oder auch nur genug schwedisch kann, um die entsprechenden Normen nachzulesen.

Cu Rene

Hallo René,
danke für Deine Antwort. Einzig der Absatz:
:smiley:as könnte ja daran liegen, daß es bisher niemand gelesen hat,
:der sich mit schwedischem Zivilrecht auskennt oder auch nur
:genug schwedisch kann, um die entsprechenden Normen
:nachzulesen.
iritiert mich. Vielleicht denke ich ja nur um die Ecke und es ist was ganz Normales, das eine deutsche RA-Kanzlei bei der Behörde in Flensburg unter Angabe des Kennzeichens, was weiss ich für Angaben über den Halter erhält (mindestens jedenfalls die Anschrift) Möglicherweise ist hier eine Quelle für die Datensammlung offen. Man sollte einfach Stuttgarter Adressen von Haltern großer Autos sammeln und die Herrschaften dann mit freundlichen Angeboten zum Erwerb von diesem und jenem Quark zu bombardieren.
Schönen Tag
Horst

Hallo,
frag doch in Ämter&Behörden nochmal allgemein nach, welche Voraussetzungen man erfüllen muß, um aus Flensburg eine Auskunft zu bekommen und ob man selbst Auskunft bekommt, wann und an wen entsprechende Auskünfte erteilt wurden.
Auf jeden Fall wird sie eine Polizeibehörde eines EU-Landes bekommen, bei der eine entsprechende Anzeige vorliegt, wenn sie ein entsprechendes (ich kenne mich da nicht aus, nenne es einfach mal so) Amtshilfeersuchen stellt. Soweit ich weiß wurde das zwischen allen EU-Staaten inzwischen einheitlich geregelt, mehr kann ich da aber auch nicht sagen.

Cu Rene

Hi,

ja die alten Schweden nehmen schon etwas genau mit ihren Regeln, macht aber nichts, ist trotzdem ein schönes Land.

Und jetzt erst mal die Frage, ist es eine private Forderung von einem Parkplatzbetreiber, oder ist es ein richtiger Strafzettel wie bei uns.

Private Forderungen eintreiben sollte kein Problem sein, ist aber Zivilrecht, da kenne ich mich nicht aus.

Richtiges Knöllchen kann nicht eingetrieben werden, es besteht kein Abkommen das solche Strafen in D eingetrieben werden dürfen. Da kann der Anwalt soviel Liebesbriefe schreiben wie er will. Entweder zahlt man freiwillig oder garnicht. Freiwillig wäre zu überlegen falls man wieder nach Schweden will, denn das Geld kann einige ?? Jahre dort eingetrieben werden wenn man in Schweden angetroffen wird.

Was die Auskunftsfreude der Flensburger angeht, natürlich hat jemand Anspruch darauf zu erfahren wie derjenige heißt und wo er wohnt wenn er Geld bei ihm gut hat, oder es um einen Verstoß handelt.

Q-Gruß

Parkverstoß in Schweden - Auskunft ADAC-Anwalt
Hallo,
abschließende Bemerkung meinerseits zu dem Problem. Als ADAC-Mitglied habe ich mich an einen ADAC-Anwalt gewendet und eine mich befriedigende Auskunft erhalten, die auch dem, was allgemein unter dem Begriff „natürliches Rechtsempfinden“ verstanden wird, entspricht.
Ich möchte mich bei allen, die hier mirmit Ihrer geäußerten Meinung halfen, recht herzlich bedanken. Um Entschuldigung bitte ich alle, die ich „im Eifer des Gefechts“ etwas zu polemisch angegangen bin. Ich gelobe Besserung.
Allen noch eine gute Zeit, Horst