Hallo,
im Juni ´08 hat jemand im oder bei einem Einkaufszentrum in Stockholm geparkt ohne eine Gebühr zu entrichten(Parkdauer, die lt. Kontrollavgift moniert wird: 10:42 Uhr bis 11:01 Uhr) der Parker ist in die Apotheke des Einkaufszentrums gegangen und hat sich Medikamente gegen einen Brechdurchfall geholt. Der Falschparker ist herzkrank (zu 100 % schwerbehindert) und nahm daher zur Sicherheit seine Beifahrerin mit zur Apotheke.
Am 27.02.09 erhielt der Falschparker ein Schreiben einer Flensburger Anwaltskanzlei, die im Internet bei anderen Threads in anderen Foren mind. zweimal mit der gleichen Verfahrensweise erwähnt wurde.
Die Kanzlei benutzt ein Standardschreiben, das im absolut gleichlautenden Wortlaut im Internet von einem Betroffenen zitiert wurde.
Soll der Falschparker
- zahlen
- seine Rechtsschutzversicherung kontaktieren
- beim ADAC, dessen Mitglied er ist um Rat nachfragen
oder was raten Sie?
Danke im Voraus für Hinweise
Einen schönen Sonntag wünscht
Horst