Parkzone auch neben der Fahrbahn?

Hallo zusammen,

gilt eine Parkverbotszone auch neben der Fahrbahn die nicht als Bürgersteig genuzt wird, genutzt werden kann?
Danke für Antworten!

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

Zeichen 290.1

Ge- oder Verbot

  1. Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
  2. Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind.
  3. Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis oder mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein.
  4. Durch Zusatzzeichen kann das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen.

Wenn die Fläche im Privateigentum steht, darfst du da parken (wenn der Eigentümer einverstanden ist).
Wenn die Fläche öffentlich, aber keine Verkehrsfläche ist, darfst du wegen §12 Abs. 4f dort nicht parken:
4 Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.

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DANKE für die ausführliche Antwort!
Konkret kann man hier unter einer Brücke einer 4spurigen Bundesstraße parken. Ist das nun Bundesland oder Gemeindeland? Kein Gehweg.

Wem gehört das Grundstück?
Ist es zulässig, die Fläche zu befahren (Bestandteil der Strasse, dem „öffentlichen Verkehr gewidmet“)?
Nur weil die Fläche „da ist“ und/oder Bund oder Gemeinde gehört, muss das Parken nicht zwangsläufig zulässig sein.
Ja, ich weiss, dass diese Dinge oft geduldet werden - rechtlich „sauber“ müssen sie nicht sein.

Meine Meinung:

Es ist eine öffentliche Verkehrsfläche. Zu der gehören auch Seitenstreifen.
Wäre es keine öffentliche Verkehrsfläche, dann dürftest du da auch nicht parken - weil die Bereiche, auf denen du parken dürftest, im § 12 aufgezählt sind.

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Ja. Nein. Vielleicht.

Deine Frage ist dermaßen unspezifisch gestellt, daß man sie gar nicht beantworten kann, ohne die Örtlichkeit zu kennen.

Ist das innerorts oder außerorts?
Was ist vor und was nach der Brücke?

Zeig uns ein Foto!
Dann läßt sich das eher klären.

Möglich, aber:

macht mich nachdenklich, ob es wirklich der Seitenstreifen oder etwas Anderes ist.
„Unter der Brücke“ kann auch eine solche Fläche sein:
unter der brücke strasse - Bing images
(OK; hier haben sich Leute eingerichtet, ich hab kein besseres Bild gefunden.)
Solche gepflasterten Flächen gibt es - meist kleiner - unter vielen Brücken. Sie sind gross genug um dort zu parken und es wird oft geduldet. Aber das ist ganz sicher nicht der Seitenstreifen oder gar die Verkehrsfläche.

Ich glaube nicht, daß das gemeint ist.
Es geht um keine Brücke unter der 4-spurigen Straße, sondern um die Brücke über der Straße.
Siehe Betreff und Ausgangsposting.

Hier kann man lange raten und dann noch diese Sötze, die keine sind!

Ich glaube da erstmal gar nichts, denn

und auch

sind für mich unklar.
Wir können entweder weiter mit der Stange im Nebel stochern oder erstmal schweigen.

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Ich habe mich ein kleines bißchen gewundert :wink: , daß Du und X_Strom gleich losgelegt haben!

Meine hiesige Erfahrung sagt mir, daß am Ende - wenn ein Bild gezeigt wird - alles ganz anders ist, als es die Frage zunächst suggerierte. :wink:

Ich werde mal ein pic schießen und hier reinstellen. Ein richtiger Seitenstreifen ist das nicht weil der Platz nur unter der Brücke ist.

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Hier also das Pic. Kein Gehweg oder so. Unter Seitenstreifen verstehe ich auch etwas anderes.

Nein?
Also ich sehe da recht deutlich einen von der Straße mittels Hochbord abgetrennten Bereich, der aber sowas von eindeutig dem Fußgängerverkehr zugeordnet ist, dass ich mich schämen würde, dort zu parken.

Es ist unerheblich, dass der weiter hinten endet - ab hier müssen Fußgänger halt die Straßenseite wechseln.

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Ich sehe da nur „Halten erlaubt, Parken verboten“.
Und das blaue Auto rechts hat kein Kennzeichen, könnte aber Privatgrund sein (und vor dem Schild).

Grüße

Machst Du grade den Führerschein oder was war der Sinn Deiner Frage?

Oder ist das Schild ganz neu aufgestellt worden?
(Zeitlich zwischen Deiner Threaderöffnung und Deinem geknipsten Bild.)

Grundsätzliche Frage

.

… die da lautet:
Wenn ein Schild „Parkverbots-Zone“ aufgestellt ist, darf ich dann in dieser Zone parken?
:sunglasses:

Nein,
zu klären ist „gehört die Fläche auf dem Bild zu den öffentlichen Verkehrsflächen“.
Und da sehe ich hier keinen Spielraum: Das ist eine Fläche, die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmet ist.
Dort zu Parken wäre dann „Parken auf dem Gehweg“ in Tateinheit mit „Parken in der Halteverbotszone“.

Ich habe den Betreff und die Fragen/Postings von @LVR in eine einzige Frage gepackt.

Vielleicht ist es für Sarkasmus noch zu früh …? :wink:

Vorwitzig.