ausführlicher
Hallo Lohengrin (in fernem Land),
Die drei mit dem Bi-Ba-Butzelmann?
wen meinst du denn?
Hab ich auch gesehen, war ganz nett…
Ich habe inzwischen vergessen, wer gesungen hat. Der Beitrag hat mich nur inspiriert zu meiner eher allgemeinen Frage, die ich schon etwas länger mit mir herumtrage.
Paragraph 3 Urheberrechtsgesetz:
Ja, stimmt, ich wollte nur eben eher die Ausnahmen eruieren.
das Urhebrrecht auf die Parodie.
Das ist für meinen Zweck nicht wichtig, es sollen nur Zitate verwendet werden, eventuell etwas oder etwas stärker verfremdet.
Mein spezieller Fall: Ich möchte wissen, wie man Fernsehserien
in Opern verarbeiten kann bzw. mit welchen urheberrechtlichen
Konseuquenzen man rechnen muss, wenn man solche Motive in
Neukompositionen verwendet.
Musikalische Motive oder inhaltliche? D.h. willst du die
Titelmelodie mitverwenden (dann greift das Urheberrecht
sicherlich) oder Personen und Handlungen (dann dürfte die
Beweislage schon schwieriger sein).
Es geht nicht um Personen oder Handlungen, sondern um den Wiedererkennungseffekt bei kurzen Zitaten (zwei/drei Takte von höchstens vier fremden Melodien) in einem größeren selbständigen Werk.
Gerade im letzten Fall dürfte es vor allem dann problematisch
werden, wenn du längere Passagen wörtlich zitierst
Es handelt sich nicht um längere Passagen, sondern um eine kurze Szene, in der verschiedene musikalische Themen wiedererkannt werden sollen - so eine Art „Aha-Effekt“ im Sinne von „Das kenne ich“ - und dann variiert und vermischt werden sollen.
Paragraph 23 Urheberrechtsgesetz:
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur
mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder
umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.
Die Lage ist etwas verworren, weil ich bisher nicht jeden Urheber ermitteln konnte. Wie erfährt man den z. B. von verstorbenen Filmkomponisten den oder die heutigen Rechteinhaber? Ein Beispiel: Wenn ich z. B. die Zithermelodie aus „Der dritte Mann“ verwenden wollte - nur die (harmonisierte) Melodie, also neun Noten - und der Komponist verstorben wäre (was ich nicht weiß, weil es nur ein Beispiel ist und es nicht um diese Melodie geht), müsste ich mir dann diese neun Noten von den Rechtsnachfolgern genehmigen lassen?
Beträfe das auch die weitergehende Bearbeitung dieser Melodie, wenn ich also z. B. daraus eine Fuge machen würde (evt. in Verbindung mit weiteren Zitaten aus anderen Kompositionen, die aber ebenso kurz sind)?
Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, … so
bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder
Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.
Es ist ja eher umgekehrt nicht die Verfilmung des Werkes, sondern die Verwerkung eines Films
.
Allerdings gilt auch:
§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes
eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des
Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der
Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen
und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
Mein Problem ist: Die Melodie wird zwar entnommen, aber nicht dem gesamten neuen Werk zugrundegelegt, sondern nur ganz kurz zitiert und evt. weiterverarbeitet. Es geht eigentlich nur um etwa zwei Minuten in einer Oper, die mehr als eine Stunde dauert. Die Melodien sollen ausschließlich in diesen zwei Minuten zu hören sein und zur Wiedererkennung der Fernsehmelodien führen.
Gruß
Bona