Hallo,
Nein nicht das Übliche, also bitte nicht gleich ignorieren.
Aus Neugierde habe ich mich mit dem Wahlrecht beschäftigt. Bei er Bundestagswahl dürfen ja wohl nur Parteien (oder Einzelkandidaten als Direktkandidaten) antreten, nicht aber Wählergemeinschaften.
Was meint ihr - hätte eine Partei, die sich zum Ziel setzt, daß, falls sie gewählt wird, alle Abgeordenten (inklusive Nachrücker) ihr Mandat nicht annehmen (oder alternativ sich bei allen Abstimmungen zu enthalten und ihre Diäten für gemeinnützige Zwecke zu spenden), eine Chance zugelassen zu werden?
Oder anders gefragt - ist das Teil der politischen Willensbildung oder wäre es „demokratiefeindlich“?
Cu Rene