Parteienfinanzierung und ungültige Stimmen

Guten Tag,

ich habe irgendwann mal gelernt, dass es besser sei bei einer Wahl seine Stimme ungültig zu machen, als gar nicht erst hinzugehen. Denn ansonsten würde man indirekt die Splitterparteien (und damit auch radikale) unterstützen, da diese für die nicht abgegebenen Stimmen nach einem bestimmten Schlüssel staatliche Finanzierung erhielten.

Nun habe ich mir mal den §18 Parteiengesetz durchgelesen und nichts gefunden, das auf darauf hindeuten würde. Es gibt Geld für GÜLTIGE Stimmen, sofern man bei den letzten Wahlen über 0,5%, bzw. 1% wiederum der GÜLTIGEN Stimmen lag.

Ist es also falsch, was ich mal gelernt habe und damit lediglich für die Wahlstatistik von Belang, ob ich zur Wahl gehe oder nicht, oder gibt es noch irgendwelche Zusatzrichtlinien, die ich nicht auf dem Schirm habe?

Vielen Dank für die Antworten!

Hallo,

wenn es Dir nur um die Parteienfinanzierung geht und es für Dich nur die Alternativen „ungültige Stimme“ oder „gar nicht wählen“ gibt, dann kannst Du auch gleich liegenbleiben.

Gruß
C.

Danke für die „Antwort“, lieber C.!

Ich habe mit keinem Wort geschrieben, dass es für mich nur diese beiden Alternativen gibt; ich werde wählen gehen.
Mich interessiert einfach nur, ob es in Bezug auf die Parteienfinanzierung einen Unterschied macht, ob man nicht hingeht oder die Stimme ungültig macht.

Gruß

Danke für die „Antwort“, lieber C.!

(…)

Mich interessiert einfach nur, ob es in Bezug auf die
Parteienfinanzierung einen Unterschied macht, ob man nicht
hingeht oder die Stimme ungültig macht.

Das sollte ja nun beantwortet sein, weswegen ich auch die Anführungszeichen nicht verstehe.

Ich habe mit keinem Wort geschrieben, dass es für mich nur
diese beiden Alternativen gibt; ich werde wählen gehen.

Das ist nicht ganz richtig. Wenn ich dann mal zitieren darf: „Ist es also falsch, was ich mal gelernt habe und damit lediglich für die Wahlstatistik von Belang, ob ich zur Wahl gehe oder nicht.“

Gruß
C.

(…)

Mich interessiert einfach nur, ob es in Bezug auf die
Parteienfinanzierung einen Unterschied macht, ob man nicht
hingeht oder die Stimme ungültig macht.

Das sollte ja nun beantwortet sein, weswegen ich auch die
Anführungszeichen nicht verstehe.

Ist es eben nicht.

Ich habe mit keinem Wort geschrieben, dass es für mich nur
diese beiden Alternativen gibt; ich werde wählen gehen.

Das ist nicht ganz richtig. Wenn ich dann mal zitieren darf:
„Ist es also falsch, was ich mal gelernt habe und damit
lediglich für die Wahlstatistik von Belang, ob ich zur
Wahl gehe oder nicht.“

Gut, wenn man es unbedingt will (wie du anscheinend), dann kann man es so interpretieren. Wie du vielleicht schon gesehen hast, bin ich neu hier. Ich wusste nicht, dass man sich soo exakt ausdrücken muss, um eine vernünftige Antwort zu bekommen.

Hi,
jede Partei oberhalb einer Mindest%zahl bekommt einige Euro pro Wähler sowie zusätzliche Wahlstimmen orientierte Bezuschussung.
Wer nicht wählen geht, verweigert also den etablierten Parteien etwas Geld - die gegenüber dem „Ungültigwählen“ vermutlich bessere Alternative.
lg O

http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/101777.html
Zitat:

  1. jede Partei bekommt bis zur fünfmillionsten Wahlstimme DM 1,30 ausgezahlt. Jede Stimme darüber wird mit DM 1,00 bezuschusst.
  2. für Mitgliedsbeiträge und Spenden bekommt die Partei pro Zuwendungsmark DM 0,50. Allerdings werden nur Zuwendungen von natürlichen Personen (also keine Industriespenden) bis zu 6.000 DM (12.000 DM bei Eheleuten) berücksichtigt.

Jede Partei, die einen Zweitstimmenanteil von mindestens 0,5 Prozent auf Europa- und Bundestagsebene oder von mindestens einem Prozent bei Landtagswahlen aufweisen kann, wird an der öffentlichen Finanzierung beteiligt.
Es werden allerdings maximal 245 Millionen DM an alle Parteien ausgeschüttet. Da das Gesamtvolumen, das sich nach den Stimmen und Zuwendungen errechnet, die absolute Obergrenze von 245 Millionen DM regelmäßig übersteigt, wird der Höchstbetrag proportional an die einzelnen Parteien aufgeteilt.
Zur absoluten Obergrenze schreibt das Parteiengesetz noch eine relative Obergrenze vor. Danach darf bei einer Partei die Summe der öffentlichen Zuschüsse die selbsterwirtschafteten Einnahmen (Mitgliedsbeiträge und Spenden) nicht übersteigen.13 Dieser Fall tritt jedoch eher selten ein.

Wer nicht wählen geht, verweigert also den etablierten Parteien etwas Geld

und

Da das Gesamtvolumen die absolute Obergrenze regelmäßig übersteigt, wird der Höchstbetrag proportional an die einzelnen Parteien aufgeteilt.

Der Widerspruch ist klar oder?

In der Tat ist es in allen Belangen völlig schnuppe, ob man die Stimme ungültig macht oder erst gar nicht wählen geht. Das macht nie einen Unterschied.

Hallo,

In der Tat ist es in allen Belangen völlig schnuppe, ob man
die Stimme ungültig macht oder erst gar nicht wählen geht. Das
macht nie einen Unterschied.

ich hatte gedacht, daß ich das schon unmißverständlich geschrieben hätte, aber offensichtlich war Deine Klarstellung notwendig. Danke dafür.

Gruß
Christian

P.S.
Wobei ich „in allen Belangen“ nicht unterschreiben würde. Mir ging es nur um die Parteienfinanzierung.

Hallo,

In der Tat ist es in allen Belangen völlig schnuppe, ob man
die Stimme ungültig macht oder erst gar nicht wählen geht. Das
macht nie einen Unterschied.

Werden ungültige Stimmen auch aus der Wahlbeteiligung herausgerechnet? Meiner Kenntnis nach nicht. Also macht es recht wohl einen Unterschied.

100% Wahlbeteiligung bei 50% ungütligen Stimmen wäre doch ein ganz anderes Signal, als einfach nur 50% Wahlbeteiligung, oder?

Gruß

Fritze