Hallo,
hatte kürzlich mit einem Freund eine Diskussion, ob es besser sei, nicht wählen zu gehen oder seinen Wahlschein ungültig abzugeben.
Meine Argumente für ungültig Wählen war, dass die Parteien weniger Geld aus dem Wahlfond bekommen, wenn viele ungültige Stimmen da sind. Da die Wahlbeihilfe prozentual zu den Stimmen ausgezahlt wird. Also die Partei mit 40% bekommt davon 40%, die mit 30 dann eben 30 und dann bleiben die ungültigen Stimmen, die dann zurück an den Staat fliessen.
Wobei mein Freund behauptet, die würden pro Stimme Geld bekommen.
Wer hat denn Recht?
Kann mir bitte jemand erklären, wie das mit der Wahlbeihilfe funktioniert?
Danke schon mal
Der Harri
Moin,
jede Partei erhält jährlich für jede Stimme, die für ihre Liste bei der jeweils letzten Europa, Landtag, Bundestagswahl abgeben worden ist, 0,70 Euro.
Für die ersten 4 Millionen Stimmen 0,85 Euro.
Ferner erhalten sie für jeden Euro, den sie als Mitglieds oder Mandatsträgerbeitrag oder als Spende bekommen 0,38 Euro. (allerdings nur für Zuweisungen nat. Personen bis 3300 Euro)
Es gibt aber eine absolute Obergrenze für die Parteienfinanzierung. Im Jahr dürfen nicht mehr als 133 Mio. Euro für die Parteienfinanzierung vom Staat ausgegeben werden.
Außerdem existiert eine relative Obergrenze: Die Höhe der staatlichen Parteienfinanzierung für eine einzelne Partei darf die Summe der jährlich selbst erwirtschafteten Einnahmen der Partei nicht überschreiten.
Im Übrigen gibt es noch indirekte Parteienfinanzierung (z.b. steuerliche Begünstigung von Spenden, etc)