Darf die CDU die „Schwarzen Partei-
spenden“ behalten, oder muß sie mit
den anderen Parteien teilen?
J.Spies
Darf die CDU die „Schwarzen Partei-
spenden“ behalten, oder muß sie mit
den anderen Parteien teilen?
J.Spies
Darf die CDU die „Schwarzen Partei-
spenden“ behalten, oder muß sie mit
den anderen Parteien teilen?
Das doppelte der Parteispenden wird der Partei als Strafe aufgebrummt und vom Bundestag für Wohltätige Zwecke ausgegeben.
So oder ähnlich war das glaub ich.
Ciao
Kaj
Hi Ihr zwei,
so aehnlich ists schon; genau so:
Die 2-fache Stafe geht an das Bundes-Praesidialamt und von dort and wohltaetige vereine.
Bye bye
Tom
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