Parteiverrat von Anwalt und Anwaltskammer

Hallo,

angenommen ein Rechtsanwalt begeht offensichtlich und wunderbar dokumentiert einen Parteiverrat und wird von der Anwaltskammer welche sich weigert ein berufsrechtliches Verfahren einzuleiten gedeckt.

Gibt es eine Aufsichtsbehörde der Anwaltskammer?

Viele Grüße

Darius

Hallo,

angenommen ein Rechtsanwalt begeht offensichtlich und
wunderbar dokumentiert einen Parteiverrat und wird von der
Anwaltskammer welche sich weigert ein berufsrechtliches
Verfahren einzuleiten gedeckt.

Auch ein Hallo,

bei strafrechtlichen Vergehen eines Rechtsanwaltes ist die Staatsanwaltschaft zuständig; Parteiverrat § 356 StGB.

Erst aufgrund einer strafrechtlichen, rechtskräftigen Verurteilung
kann die Rechtsanwaltskammer gegen die Rechtsanwalt „berufsmäßige“ Sanktionen verhängen.

Gegen die „Entscheidung“ einer örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer kann bei der Bundesrechtsanwaltskammer vorgegangen werden. Ab 2011 kann hier eine Schlichtungsstelle angerufen werden, wobei die „Schlichter“ in ihrem Hauptberuf Richter sind und nicht Rechtsanwälte.

Schönen Tag noch.

Erst aufgrund einer strafrechtlichen, rechtskräftigen
Verurteilung
kann die Rechtsanwaltskammer gegen die Rechtsanwalt
„berufsmäßige“ Sanktionen verhängen.

wo hast du denn das her ?

bei verstößen des RA gegen anwaltliches berufsrecht kann das anwaltsgericht maßnahmen ergreifen. in jedem bezirk einer RA-Kammer gibt es ein solches gericht.

bereits bei verstößen, die weit von strafgesetzen entfernt sind, können diese maßnahmen getroffen werden.
http://bundesrecht.juris.de/brao/__114.html

Gegen die „Entscheidung“ einer örtlich zuständigen
Rechtsanwaltskammer kann bei der Bundesrechtsanwaltskammer
vorgegangen werden. Ab 2011 kann hier eine Schlichtungsstelle
angerufen werden, wobei die „Schlichter“ in ihrem Hauptberuf
Richter sind und nicht Rechtsanwälte.

diese subsidiarität des schlichtungsverfahrens nach § 191f brao wäre mir neu.
folgende verfahren können parallel betrieben werden:

Schlichtungsverfahren bei der Rechtsanwaltskammer nach § 73 Abs. 5 BRAO

Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft nach § 191 f BRAO

Beschwerdeverfahren bei der Rechtsanwaltskammer nach § 73 Abs. 3 BRAO

gerichtliches Verfahren des Mandanten gegen den Anwalt -> Anwaltsgericht

Hallo,
so weit auch richtig,
aber die Rechtsanwaltskammer verweigert, nicht der Rechtsanwalt.

Erst aufgrund einer strafrechtlichen, rechtskräftigen
Verurteilung
kann die Rechtsanwaltskammer gegen die Rechtsanwalt
„berufsmäßige“ Sanktionen verhängen.

wo hast du denn das her ?

bei verstößen des RA gegen anwaltliches berufsrecht kann das
anwaltsgericht maßnahmen ergreifen. in jedem bezirk einer
RA-Kammer gibt es ein solches gericht.

bereits bei verstößen, die weit von strafgesetzen entfernt
sind, können diese maßnahmen getroffen werden.
http://bundesrecht.juris.de/brao/__114.html

Gegen die „Entscheidung“ einer örtlich zuständigen
Rechtsanwaltskammer kann bei der Bundesrechtsanwaltskammer
vorgegangen werden. Ab 2011 kann hier eine Schlichtungsstelle
angerufen werden, wobei die „Schlichter“ in ihrem Hauptberuf
Richter sind und nicht Rechtsanwälte.

diese subsidiarität des schlichtungsverfahrens nach § 191f
brao wäre mir neu.
folgende verfahren können parallel betrieben werden:

Schlichtungsverfahren bei der Rechtsanwaltskammer nach § 73
Abs. 5 BRAO

lt. Posting sieht allerdings die RA-Kammer keinen Handlungsbedarf,
also wenig sinnvoller Hinweis,…

Die Frage war, was gegen die Anwaltskammer unternommen werden kann;-(

Schönen Abend noch.

so weit auch richtig,
aber die Rechtsanwaltskammer verweigert, nicht der
Rechtsanwalt.

der RA „verweigert“ nicht den parteiverrat, herrlich…

Gegen die „Entscheidung“ einer örtlich zuständigen
Rechtsanwaltskammer kann bei der Bundesrechtsanwaltskammer
vorgegangen werden. Ab 2011 kann hier eine Schlichtungsstelle
angerufen werden, wobei die „Schlichter“ in ihrem Hauptberuf
Richter sind und nicht Rechtsanwälte.

Die Frage war, was gegen die Anwaltskammer unternommen werden
kann;-(

noch einmal klartext, damit du es dieses mal verstehst:

Für die Kammer besteht keine Verpflichtung zum Tätigwerden. Sie ist nicht gezwungen, im Hinblick auf Ansprüche Dritter, berufsrechtliche Maßnahmen gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten einzuleiten.

Zu finden auf jeder RAK-Homepage.

Nur für den Fall, dass sie tätig wird, z.B. mit der Rüge, kann der BETROFFENE gegen sie vorgehen.

das von dir vorgeschlagene schlichtungsverfahren ist übrigens kompletter quatsch, da es um die schlichtung im mandatsverhältnis geht und NICHT um eine klärung mit der RAK.

im übrigen ist dieses verfahren UNZULÄSSIG , wenn ein beschwerdeverfahren nach § 73 III BRAO durchgeführt wurde, siehe § 3 Nr.2d Satzung der Bundes-RAK über das verfahren nach § 191f brao.

ich hoffe, du hast endlich kapiert, dass es gegen die RAK selbst kein verfahren gibt, da die BundesRAK NICHT !!! die aufsicht über die einzelnen RAKn hat.

achja, dazu gibt es übrigens rechtsprechung:
z.b. über den sinn und zweck von RAKn, der allein dem öffentlichen interesse dient und nicht dem einzelnen klienten, VG Karlsruhe in seiner jüngsten Entscheidung vom 28.03.2006, Az.: 3 K 2317/05

im letzten Jahr habe ich Beschwerde gegen einen RA bei seiner RA-Kammer geführt. Dann bei der BRAK, die mich dann auf die Zuständigkeit des jeweiligen Bundesland-Justizministerium verwiesen haben. Quintessenz: Beschwerde wurde abgewiesen.

Aber immerhin - in der Zwischenzeit - wird der Anwalt nicht mehr im Anwaltsverzeichnis geführt, und das mit Sicherheit nicht aus Altergründen! Was da wohl vorgefallen ist?

Da die Anwaltskammer ja auch nichts als ein Verein ist, und keine zahlende Mitglieder verlieren möchte, passiert dort in ganz seltenen Fällen etwas. Selbst vorbestrafte Rechtsanwälte - wenn die Darstellungen im Internet korrekt sind - können weiter agieren.

Da die Anwaltskammer ja auch nichts als ein Verein ist, und
keine zahlende Mitglieder verlieren möchte, passiert dort in
ganz seltenen Fällen etwas.

sorry, aber deine meinung interessiert nicht, wenn du keine quellennachweise erbringen kannst.

einfaches gegenargument: die ra-kammer will, dass pflichtverstöße geahndet werden, da dadurch das vertrauen der öffentlichkeit in die rechtsanwaltschaft steigt, dadurch mehr mandate vergeben werden und dadurch die beitraege erhöht werden können…
…völlig pauschale und unsinnige behauptung…

sorry, aber deine meinung interessiert nicht, wenn du keine
quellennachweise erbringen kannst.

einfaches gegenargument: die ra-kammer will, dass
pflichtverstöße geahndet werden, da dadurch das vertrauen der
öffentlichkeit in die rechtsanwaltschaft steigt, dadurch mehr
mandate vergeben werden und dadurch die beitraege erhöht
werden können…
…völlig pauschale und unsinnige behauptung…

Hallo, wo bleiben Deine Beweise?
Warum dürfen auch rechtskräftig verurteilte RA weiter praktizieren?
musst im Internet mal suchen. Dann findest Du wenigsten den Münchner
Adligen RA. Letztes Jahr durch Selbstmord aus unserer Mitte gerissen.

Wann reagiert die RA?
na,
wie hier bei meinem „Freund“ findet sich bei der RA_Kammer der Hinweis:
Vertretungsverbot: sofortige Vollziehung des Widerrufs der Zulassung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 9, 4 BRAO

Also, also…

Der „RA“ hat mindestens 25 Verfahren am Hals. Jetzt weil die Versicherung fehlt, wird reagiert. Dabei steht auf der Homepage er RA-Kammer „Der RA ist in der Gunst so hoch angesehen, wie ein Priester“

Da hat die Kammer RECHT! oder? etwa nicht.

Dann findest Du wenigsten den
Münchner
Adligen RA. Letztes Jahr durch Selbstmord aus unserer Mitte
gerissen.

Wann reagiert die RA?
na,
wie hier bei meinem „Freund“ findet sich bei der RA_Kammer der
Hinweis:
Vertretungsverbot: sofortige Vollziehung des Widerrufs der
Zulassung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr.
9, 4 BRAO

Der „RA“ hat mindestens 25 Verfahren am Hals. Jetzt weil die
Versicherung fehlt, wird reagiert. Dabei steht auf der
Homepage er RA-Kammer „Der RA ist in der Gunst so hoch
angesehen, wie ein Priester“

Da hat die Kammer RECHT! oder? etwa nicht.

wovon redest du und warum benutzt du das forum als müllkippe für deinen groll gegen die RAK bzw. RAe ?

bist däppert?

machst mich an. Dann antworte ich? Und jetzt keine Ahnung wo von Gesprochen wird. Bist halt auch ein Top-RA?

Also ufgepasst jetzt. i schreib es jetzt ganz lagsam. damit ein RA
auch mitkommt.

i kann net beweisen, dass i gestern net in Nase gebohrt habe. I
kann allenfalls beweisen, dass i gestern - wenn es so war - in
der Nase gebohrt habe. Denn dann habe ich ev. noch das Beweisstück.

Verstehst wieder net, gell.

Also wann und wie reagiert die RAK auf Beschwerden der Mandanten.
Angenommen folgender Fall. RA wird wegen Untreue verurteilt.
Mehrere staatsanwaltiche Verfahren stehen noch aus. RA gibt bei
Gericht ein nervenärztliches Attest über sein Geisteszustand ab.

Und RAK schreibt: „Wir prüfen im rechtlichen Rahmen“
Anmerkung: Was denn sonst? Um dann zu erläutern, dass das kein
Grund sei die Anerkennung - auch nur Zeitweise - auszusetzen.

Und jetzt google mal nach „straffällig gewordenen Anwälten“
Da ist ja Untreue schon fast als Berufskrankheit anzuerkennen!

Was meit RA keine Ahnung?

bist däppert?

Geht’s noch?

Angenommen folgender Fall. RA wird wegen Untreue verurteilt.

Ja. Aber der, auf den Du vermutlich anspielst, eben zu Strafen unter einem Jahr. Lies doch: http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_vo…
Irgendwo muss doch eine Grenze gezogen sein. Oder bist Du Anhänger von Berufsverboten sofort bei jedem Fehler für alle? Auch für die Reinigungskräfte, die mal schlecht geputzt haben?

Mehrere staatsanwaltiche Verfahren stehen noch aus.

Was dann doch wohl offensichtlich erstmal zu gar nichts führen darf. Oder bist Du Anhänger einer Vorverurteilung?

Das ist doch reines Stammtischgeplärre, was Du hier von Dir gibst. Nichts weiter.

1 Like

Bin ich für Berufsverbote? Ja!

Gerade bei den Herren und Frauen, die für die Rechtspflege zuständig sein sollten.

Und zwar net nur, weil die Berufshaftpflichtversicherung nicht (mehr) bezahlt wird/wurde. Gell!

Sondern wenn der RA straffälig werden, insbeonsdere in Ausübung seines Mandats. Vom Gericht amtsärztliches Gutachten über den psychischen Zustand des RA angefordert wird. Den Fall den ich hier anspreche ist nicht der des verstorbenen Freiherrns.

Es gibt ohnehin vielzu viele Anwälte. Erst letzte Woche musste ich lesen, dass die meisten nicht über die Wohnzimmerkanzlei hinauskommen.
Und viele der 27 bis 35jährigen die Zulassung wieder zurückgeben müssen, weil sie die Beiträge nicht mehr zahlen können.

Ich nehme an, deshalb tummeln sich auch so viele Rechtskundige?
Die haben einfach Zeit.

Und wenn keine Berufsverbote, dann ein Liste mit den Namen, die
wegen Untreue etc. verurteilt wurden. Dann regelt das der Markt.

Noch Fragen lodrunnner?

Grüße vom Stammtisch… Plonk! (owt)
nix zu diesem Schwachsinn zu sagen

nix zu diesem Schwachsinn zu sagen

ja scho klar.

Wer schon verurteilte Rechtsanwälte mit Putz-Fehlern von Putzfrauen vergleicht, ist auch nicht fähig sinnvolles zu sagen.

Bist halt schon ein kleines Licht. Dafür aber mit riessigem Sendungsbewusstein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Plonk
nix

Re: http://de.wikipedia.org/wiki/Plonk

nix

aber immerhin muss die Welt Dein „nix“ kennen.

bin gespannt, was jetzt die Welt von Dir grundlegend Wichtiges erfährt.