PartG und Haftung

Hallo,

kann mir mal jemand den Vorteil einer Partnergesellschaft (PartG) gegenüber einer GmbH und einer GbR erläutern? Mich interessieren vor allem Haftungsfragen. Sind bei einer PartG ähnlich einer GmbH die privaten Vermögen der Gesellschafter geschützt?

Danke & Gruß

Fritze

Hallo,

eine Partnergesellschaft ist den so genannten „freien Berufsgruppen“ vorbehalten und kann daher kein Handelsgewerbe sein. Haftungsseitig entspricht sie im wesentlichen der GbR. Hier zum nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/partgg/index.html

Gruß

S.J.

kann mir mal jemand den Vorteil einer Partnergesellschaft
(PartG) gegenüber einer GmbH und einer GbR erläutern? Mich
interessieren vor allem Haftungsfragen. Sind bei einer PartG
ähnlich einer GmbH die privaten Vermögen der Gesellschafter
geschützt?

Hallo,

danke für den Link. Ich frage mich, wo der Vorteil der PartG gegenüber einer GbR sein soll. Warum sollte man eine PartG gründen?

Die GmbH hat den Vorteil, dass man die Haftung klar auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Das ist bei der PartG offenbar nur dann der Fall, wenn man bestimmte Haftungsfälle klar auf einen der Partner beschränken kann, sprich, wenn keine weiteren Partner an der Bearbeitung eines Falles beteiligt waren. Ist das korrekt? Und wäre das nicht ganz genau so bei einer GbR?

Gruß

Fritze