Meine Partnerin ist aus gesundheitlichen Gründen Hartz IV Empfänger und bekommt die Miete vom Jobcenter. Nun wollen wir zusammen in eine größere Wohnung ziehen. Wieviel Miete bekommt sie dann vom Jobcenter oder muß ich alles allein bezahlen. Wie groß darf die Wohnung sein oder sollte sie lieber bei mir zur Untermiete wohnen? Wer kann hier genaue Angaben machen und vielleicht noch sagen wo es steht, damit ich vor dem Jobcenter was in der Hand habe? Vielen Dank im Voraus
Hallo,
Um genaue angaben über Miete machen zu können müssen wir wissen wo du wohnst. Es ist von Stadt zu Stadt verschieden. Wenn ihr ein Paar seid musst Du sie versorgen! Dein Gehalt wird voll als Einkommen angerechnet angerechnet! Euer Bedarf beläuft sich vermutlich auf derzeit 646 Euro Regelsatz plus Miete plus Heizkosten. Ist der Bedarf größer als dein Einkommen würde das JC die Differenz bezahlen.
Wenn du also dem JC glaubhaft nachweisen kannst dass ihr noch kein Jahr zusammen seid und somit keine Wirtschaftsgemeinschaft zu unterstellen ist, dann bekommt sie die halbe Miete und die halben Heizkosten vom Jobcenter, aber maximal in halber Höhe der Mietobergrenze und nicht mehr MietGeld als sie vorher hatte, da der Umzug ja nicht notwendig war! - Die jeweilige Mietobergrenze kann sie im JC vorort erfragen.
Gruß Gwenhyfar
PS: Gibt es denn einen Grund warum sie keine Arbeit hat ? wir haben doch fast mehr freie Arbeitsplätze als uns lieb ist zur Zeit.
Hallo Gwenhyfar,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Sie litt unter Depressionen. Hat eine Therapie gemacht und ist jetzt in einer, ich sage mal, Wiedereingliederungsmaßnahme auf 1€- Basis. Sie früher immer gearbeitet und will auch wieder arbeiten. Leider habe ich die Karre bißchen in Dreck gefahren mit meiner ehemaligen Selbstständigkeit. Das Finanzamt will ein Insolvenzverfahren gegen mich eröffnen und die Deutsche Rentenversicherung ein Lohnpfändung erwirkt. Daher bleibt mir also auch nicht viel. Ich habe versucht einen Kredit bei Maxda zubekommen um das Insolvenzverfahren noch abzuwenden, aber das scheint mir auch nur Bauernfängerei zu sein.
Sie wohnt in Flenburg und ich wollte jetzt zu ihr ziehen mit einer größeren Wohnung.
Da ich die Woche meistens auf Montage bin nutze ich die Wohnung nicht so oft. Kann man da nicht was über Untermiete machen, sie bei mir oder ich bei ihr? Denn ich keule wie blöd zur Zeit und am Ende des Geldes ist noch soviel Monat über. Wieviel Geld dürfte ich dann verdienen, damit sie denn vollen Mietzuschuß erhält?
Was passiert, wenn nachweislich im Februar das Jahr um ist?
Gruß Fireboy71
P.S.: Was passiert mit meinen Schulden, wenn ich nach Dänemark auswander, denn die deutschen Gerichte schaffen es ja nicht mein Geld einzutreiben. Damit wäre ich alle Sorgen los.
Sofern ihr gemeinsames Einkommen ausreicht, braucht der Steuerzahler nicht mehr für Ihren Freund aufzukommen; das übernehmen Sie dann in liebevoll partnerschaftlicher Weise!
keine ahnung
Guten Tag.
Die Höhe der Mietzahlungen sind bei jedem Jobcenter anders, da der örtliche Mietspiegel berücksichtig wird. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Jobcenter, die können Ihnen sagen, wie hoch die angemesse Miete wäre. Sowas steht auch oft auf der Homepage Ihres Jobcenters.
Hallo Fireboy
Ich kann dir nur schreiben, wie es bei mir war.
Mein Mann war auf ALG II und ich Rentnerin. Wir wurden als BG des Jobcenters geführt. Lebten von meiner Rente und erhielten die Miete für 60 qm vom jobcenter. Sämtliche Vergünstigungen fielen weg, wegen Hartz IV.
Aus gesundheitlichen Gründen stehen mir allein 75 qm zu und Wohngeld über 110,00 €. Das erhielt ich dadurch NICHT. Wir lebten dann getrennt. Ich in einer 75 qm Wohnung mit Wohngeld und meiner Rente. Mein Mann in einer 45 qm Wohnung mit Hartz IV.(bezahlt vom Amt)
Soll mal einer sagen Hartz IV macht KEINE ehen kaputt.
Ich würde sagen, dass du die Differenz zur Miete von 60 qm drauflegen musst. Vielleicht fällt euch ja auch was ein.
LG faltenrock
Hallo,guten Tag!Sobald du mit deiner Freundin zusammen ziehst und du eine Arbeit hast,bekommt sie garnichts mehr vom Jobcenter.Würde dir raten eine zweckgemeinschaft zu gründen,;und mit ihr einen Untermietvertrag zu machen,"Sie geht dann damit zum Amt!Viel Glück liebe grüße luise44
Hallo,
Arbeitslosengeld II ist abhängig von der Höhe des Einkommens, die Höhe der Übernahme der Mietkosten sind lokal unterschiedlich, daher kann nur das Jobcenter vor Ort Auskünfte dazu erteilen.
Gruß
Hallo, da ich beim Jobcenter arbeite weiß ich nichts über Dänemark.
Die Miete wird grundsätzlich durch 2 geteilt. Untermiete müsste deutlich unter ihrer jetzigen Miete liegen, denn sonst bekommt sie keine Umzugsgenehmigung. -
Du bei ihr zur Untermiete geht schonmal gar nicht, wären für sie nämlich Einnahmen, die auf ALG II angerechnet werden! Umzugskosten bekommt sie höchstwahrscheinlich auch nicht, da der Umzug nicht zwingend notwendig ist .
Das Jobcenter akzeptiert leider per se erstmal keine Schulden oder Lohnpfändungen. Wenn Geld da ist muss davon gelebt werden. Wenn kein Geld da ist, können davon auch keine Schulden bezahlt werden! Die Gläubiger müssen warten bis wieder liquidität eintritt. Nach meine Gefühl macht das Insolvenzverfahren Sinn. Das beste ist, du läßt Dich bei einer Schuldnerberatungsstelle umfassend beraten! Ist meist kostenlos!
Gruß Gwenhyfar
Hallo, wenn Deine Herzdame zu Dir zieht, werdet Ihr als Paar veranschlagt, d.h. wenn Euer Einkommen DANN nicht ausreicht (kommt halt darauf an, wieviel Du verdienst), mussu deie ergänzende Lebenshilfe beantragen. – Angefangen bei 45 qm werden je weiterer Person 15 qm dazugerechnet, bei 2 Personen wären dies 45+15=60qm. Du hast dann Anspruch auf eine Wohnung von 60 qm.
Bemerkung: – Als ich Sozialhilfeempfänger war, habe ich meine jetzige Frau, damals auch von Staatsknete lebend, geheiratet. Ich hatte mich dadurch finanziell verschlechtert… Aber bin glücklicher geworden- Wünsche ich euch natürlich auch–Gruß- Achim