Hallo,
Ich wäre dankbare für professionelle Stellungnahmen zu folgendem Sachverhalt:
Eine Wohnung wird von zwei unverheirateten Partnern zu gleichen Teilen erworben. Man ist sich einig, dass einer mehr bezahlt als der andere.
Hat es irgendwelche steuerlichen Auswirkungen, wenn einer der Partner mehr oder alles bezahlt?
- Bzw. würde man Gefahr laufen, dass dies als eine Art „Schenkung“ definiert wird - für die dann noch Steuern zu zahlen sind?
Wie wird das zum Beispiel im Erbfall geregelt, wenn etwa derjenige verstirbt, der mehr (oder sogar alles) bezahlt hat?
Gib es hier irgendwelche Paragraphen, die zu beachten sind?
Wo kann man dazu eventuell etwas nachlesen ?
Viele Grüße
Biggi
Eine Wohnung wird von zwei unverheirateten Partnern zu gleichen Teilen erworben.
Zur Eigennutzung oder zur Vermietung ?
Hat es irgendwelche steuerlichen Auswirkungen, wenn einer der Partner mehr oder alles bezahlt?
Es kann nur der Aufwendungen absetzen, die er selber hatte. Die Antwort ist also ja.
- Bzw. würde man Gefahr laufen, dass dies als eine Art „Schenkung“ definiert wird - für die dann noch Steuern zu zahlen sind?
Um welche Aufdwendungen handelt es sich. Bei einer Handwerkerrechnung, die einer von beiden übernimmt, wird man wohl kaum an eine Schenkung denken.
Wie wird das zum Beispiel im Erbfall geregelt, wenn etwa derjenige verstirbt, der mehr (oder sogar alles) bezahlt hat?
Jeder vererbt sein Eigentumsanteil. Ob und welche gegenseitigen Ansprüche bestehen, läßt sich so theoretisch nicht sagen.
Gib es hier irgendwelche Paragraphen, die zu beachten sind?
Wo kann man dazu eventuell etwas nachlesen ?
Dafür bedarf es zusätzlicher Einzelheiten.
Gruß
Nordlicht