Partner Umzug steuelich absetzbar?

Ich habe neulich geheiratet. Meine Frau lebt jedoch noch für ca. 1 Monat im Ausland. Wenn sie nach Deutschland zieht, kann ich die daraus entstandenen Kosten steuerlich absetzen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Die Umzugskosten der Ehefrau könnten evtl. als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit der Ehefrau abgezogen werden, wenn der Umzug der Ehefrau vom Ausland darin begründet wäre, dass die Ehefrau hier eine Arbeit aufnimmt. Dann wäre der Umzug evtl. beruflich bedingt. D.h. es kommt auf die Gründe des Umzugs an.
Hier allerdings sieht es so aus, als ob der Umzug rein privat bedingt (Heirat, Zusammenleben) wäre.
Ich fürchte also, die Umzugskosten müssen als rein private Ausgaben angesehen werden, die nicht steuerlich abzugsfähig sind.
Dies Antwort basiert auf den wenigen Angaben, die von Dir hier angegeben worden sind. Nähere und ausführlichere Angaben wären schon hilfreich beim Antworten.

Danke für den schnellen kurzen Einblick.

Hier mehr zu den Umständen. Meine Frau schließt derzeit ihr Studium im Ausland ab. Sie hat hier in Deutschland keine Arbeit, sondern zieht hierhin, damit wir zusammen leben kann.

Eine Erwerbstätigkeit ist erst später angedacht, also hat sie selber keine Einkünfte.

In Verbindung mit Deiner Antwort gehe ich davon aus, daß die Kosten wahrscheinlich nicht absetzbar sind.

Macht es eventuell einen Unterschied aus, daß sie auch keine deutsche Staatsangehörige ist?

Danke nochmal!

Ich habe neulich geheiratet. Meine Frau lebt jedoch noch für
ca. 1 Monat im Ausland. Wenn sie nach Deutschland zieht, kann
ich die daraus entstandenen Kosten steuerlich absetzen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Hallo,

ich bin kein Steuerberater und bitte meine Antwort dementsprechend auch nur als unverbindliche, private Einschätzung zu verstehen:

Aus steuerlich-formaler Sicht dürfte der Umzug Ihrer Frau NICHT erforderlich sein, damit Sie Geld verdienen. Insofern könnte die Absetzbarkeit (natürlich) problematisch sein.

Aber:

Ich würde es aber auf jeden Fall versuchen; als Argumentation könnte ich mir z.B. vorstellen, dass nur durch den Umzug Ihrer Frau Sie (etwa im Haushalt) so unterstützt sind, dass Sie weiterhin konzentriert arbeiten können. - Oder dass andernfalls häufige Reisen von Ihnen zu Ihrer Frau entstehen würden…

Einfach wird das Thema, wenn Sie - vielleicht einfach durch Ihre Heirat? - Ihren eigenen „Lebensmittelpunkt“ als im Ausland (bei Ihrer Frau) „empfinden“. Dazu müssen Sie ja nicht unbedingt tatsächlich umziehen, sondern nur teilweise dort sein und dies als Lebensmittelpunkt fühlen.
Vielleicht bitten Sie Ihr Finanzamt einfach, Schriftverkehr an Sie ab sofort an die ausländische Adresse zu richten?!

Dann ist Ihr eigener Umzug (gemeinsam mit Ihrer Frau) näher zur Arbeitsstätte auf jeden Fall absetzbar (wenn die tägliche Reisezeit deutlich (> 0,5h) reduziert wird) und wie viel Hausstand im Umzugswagen nun Ihrer Frau und wieviel Ihnen gehört, geht das Finanzamt nichts an.
Dann wären übrigens auch diverse Reisen als Umzugsvor- und nachbereitung absetzbar.

Das Buch „1000 legale Steuertricks“ von „KONZ“ führt eine interessante Liste von absetzbaren Umzugsnebenkosten auf (bis hin zur Schachtel Pralinen an die Vermieterin…)

Viele Erfolg!

Roger Klahold

Hallo!
Meiner Meinung nach sind nur die Kosten absetzbar, die sie per Beleg und Kontoauszahlung beweisen können. Weitere Informationen können sie in den Lohnsteuerrichtlinien erfahren (R 9.9 LStR), die auch im Internet zu finden sind zB dort:

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2008/r9.9…

mfg

Also grundsätzlich ist es bei der Steuer vollkommen egal welche Nationalität, Hautfarbe oder Staatsangehörigkeit man hat, das ist ja das Schöne, Steuer ist herrlich Multikulti. Nur bei der Religion, da muss man bzgl. der Kirchensteuer aufpassen :smile:
Aber nun mal im Ernst: es macht keine Unterschied, ob Deine Frau dt. Staatsangehörige ist oder nicht. Es kommt einzig und allein darauf an, ob der Umzug berufliche oder private Gründe hat. Und da sie nach D zieht, weil ihr zusammenleben möchten, sieht es steuerlich schlecht aus. Grundsätzlich kann man immer davon ausgehen, dass man steuerlich nur dann was absetzen kann, wenn man auf der Gegenseite Einnahmen hat, die man versteuern muss. Und das hat Deine Frau leider (noch) nicht.
Aber es bleibt Euch dann in diesem Jahr ja der Vorteil des Ehegattensplitting, d.h. ihr könnt euch zusammen zur Steuer veranlagen lassen, evtl bekommt ihr da einiges an Steuer zurück.

Bis dann, Dir und Deiner Frau alles Gute.

Soviel ich weiß, geht es bei den Umzugskosten um
„anzuerkennende“ Werbungskosten im Zusammenhang mit der
beruflichen Tätigkeit des Betreffenden. Es handelt sich
demnach insoweit um „zwangsläufige“ Aufwendungen, um
die man „im darzulegenden Interesse“ nicht herumkommt.
Hier muß man sich also die Mühe machen, ausführlich
darzustellen bzw. zu argumentieren. Der
Steuergesetzgeber und seine Vollzugsbehörden haben
darauf auch ein Recht …sorry