Hallo,
jemand wohnt in der Eigentumswohnung seiner Freundin und zahlt nur einen kleinen Beitrag als Miete. Er hätte gern einen Mietvertrag um sich sicherer zu fühlen und nicht gleich vor die Tür gesetzt werden zu können. Welche Rechte hat er ohne Mietvertrag? Was soll die Freundin machen - mit ihm einen Mietvertrag schliessen? Aber was ist, wenn sie mal auseinander gehen? Dann wohnt er noch ewig bei ihr und mag vielleicht nicht ausziehen…
Hallo.
Man könnte einen Mietvertrag über ein einzelnes unmöbliertes Zimmer abschliessen. Die Hauptmieterin als Eigentümerin hat dann nach § 573a BGB ein erleichtertes Kündigungsrecht, bei dem sie kein berechtigtes Interesse an der Kündigung nachweisen muss. Die reguläre Kündigungsfrist verlängert sich dann allerdings um drei Monate, so dass eine Kündigung innerhalb von sechs Monaten ohne Nachweis des berechtigten Interesses möglich wäre.
Alternativ könnte man ein möbliertes Zimmer vermieten. Dabei ist dann aber der Kündigungsschutz extrem schlecht. Die Partnerin könnte ihn am 15. eines Monats für den Ablauf dieses Monats kündigen.
Danke für deinen Beitrag!