Moin aus Hamburg! Ich habe einige Fragen:
- Mein Partner zieht demnächst bei mir ein. Da ich ein
korrekter Mensch bin, habe ich meine Vermieterin hierüber
informiert, die jedoch anscheinend gleich den Dollar-Blick
bekam und als erstes die Frage stellte, was denn nun mit der
Miete wäre ? Ich denke, dass sich die Miete nach m2 und
Mietenspiegel richtet, ist das richtig? Darf die Miete aus dem
o.a. Grund erhöht werden? Ich habe einen Hamburger
Mietvertrag, abgeschlossen 26.03.2002 (Mietbeginn 01.07.2002).
Bisher wurde noch keine Mieterhöhung verlangt.
Hallo Manuela,
germäß Urteil des BGH vom 05.11.2003 VIII ZR 371/02 bist Du
verpflichtet die Aufnahme eines Lebenspartners dem Vermieters
mitzuteilen. Der Vermieter hat eine Zustimmungspflicht bei
einem Lebenspartner.
Eine Mieterhöhung ist ausgeschlossen. Sie richtet sich nach
der Wohnfläche, nicht nahc den Personen.
OK, DAS HABE ICH VERSTANDEN. ALSO DIE GRUNDMIETE KANN NICHT ERHÖHT WERDEN, WOHL ABER DIE BETRIEBS- BZW NEBENKOSTEN…
2)Eine Abrechnung habe ich allerdings auch noch nicht
erhalten, wobei ich nicht weiss, ob es zu meinem Vor- oder
Nachteil ist ???
Du wirfst nun die Nebenkosten mit der Miete zusammen. Oben
postetst Du von der Miete. Begründung folgt nun, dass bislang
nicht abgerechct wurde. Also handelt es sich wohl nur um
Nebenkosten. Wenn Du länger als ein Jahr in der Wohnung bist,
verlange vom Vermieter die Abrechnung. Er darf bei Einzug
Deines Partners Kosten, die nach Personen abgerechnet werden,
selbstverständlich ändern. Andere Kosten wie Heizkosten - oder
manche meine sogar Kabel - kann er nicht erhöhen.
WENN ICH WASSER UND STROM DIREKT ZAHLE UND DIE HEIZKOSTEN NACH m2 UMGELEGT WERDEN (FÜHLER SIND NICHT INSTALLIERT, ICH ZAHLE ALSO FÜR ALLE MIT, DIE DEN GANZEN TAG ZUHAUSE SIND, WÄHREND ICH ARBEITE UND DIE HEIZUNG ABSTELLE…); WAS KANN DANN ERHÖHT WERDEN ? MÜLLGEBÜHREN? DAS SEHE ICH EIN, ABER WAS KÖNNTE SONST NOCH ERHÖHT WERDEN?
3)Noch eine Frage: wir werden ausziehen, sobald wir eine neue
Wohnung gefunden haben. Die Vertragsklausel lautet: "Das
Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit und endet am
30.06.2012, ohne dass es einer Kündigung bedarf (dann folgen
Bedingungen für den Vermieter). Grund der Befristung: keine
Frage: komme ich aus dem Vertrag mit der normalen, 3-monatigen
Kündigungsfrist heraus?
Keine Ahnung. Vielleicht bist Du mal so gütig und teilst mit,
wann der Mietvertrag abgeschlossen wurde, nach neuen oder nach
alten Recht, ob eine Kündigungsklausel enthalten ist.
LIEBER GÜNTHER, SIEHE OBEN: MIETVERTRAG ABGESCHLOSSEN 26.03.2002, MIETBEGINN 01.07.2002.
Ich bin der Meinung, dass der Vertrag
gar nicht rechtsgültig ist durch die 10-jährige Laufzeit, aber
ich möchte gern sicher sein, bevor ich mich mit der
Vermieterin streite (oder lieber nicht…). Danke im voraus
für Eure schnelle Hilfe !!! Liebe Grüsse / Manuela
Und wieso, also dann wohl seit 1992 in der Wohnung. Dann steht
da sicher eine Kündigungsklausel.
???
KLAUSEL WIE OBEN BESCHRIEBEN: DIE ALTE DAME HAT DAS JAHR 2012 EXTRA HINEINGENOMMEN, DAMIT ICH MÖGLICHST LANGE MIETERIN BLEIBE. ICH HABE VERSUCHT, IHR ZU ERKLÄREN, DASS DIESE FRIST DAMIT NICHTS ZU TUN HAT, NUN BIN ICH ABER UNSICHER GEWORDEN; OB DAS WIRKLICH SO IST UND ICH DOCH FRÜHER AUS DEM VERTRAG HERAUSKANN.
FERNER STEHT NOCH: § 1: MIETVERTRAG LÄUFT AUF UNBESTIMMTE ZEIT ETC ETC, WAS JA NICHT STIMMT, DA DER VERTRAG BEFRISTET IST. ALSO KOMMT NUR § 2 IN FRAGE, WIE OBEN BESCHRIEBEN.ALLES; WAS DARUNTER STEHT, BESCHREIBT NUR, WANN UND WARUM DER VERMIETER KÜNDIGEN DARF BZW WAS PASSIERT, WENN ICH NACH ABLAUF DIESER FRIST WEITERHIN MIETERIN BIN. ES STEHT UNTER DIESEM § NICHTS DARÜBER, OB/WANN ICH ÜBERHAUPT VORHER KÜNDIGEN KANN !!!
HOFFENTLICH HABE ICH JETZT ALLE FRAGEN BEANTWORTET… ICH BIN SCHON GANZ VERWIRRT DURCH DIESE GANZEN KLAUSELN:frowning:((