Partnergesellschaftsvertrag zwingend notwendig

Hallo! Ist es zwingend notwendig, eine Partnergesellschaft zu gründen, wenn zwei Freiberufler zusammen eine Firma gründen?
Und kann man einen freien Namen wählen, oder MUSS im Geschäftsnamen eine Nachname der Gesellschafter genannten werden?

Nein. Die beiden Freiberufler können auch als GbR zusammenarbeiten oder (wenn das Berufsrecht dem nicht entgegensteht) eine GmbH gründen.

Der Name der Partnerschaft muss den Namen mindestens eines Partners, den Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten.

Super - danke für die Antwort, da kommt aber gleich eine neue Frage:

Bei Gründung der GbR: Fällt hier die Pflicht weg, dass im Geschäftsnamen ein Name des Inhabers erwähnt sein muss? Ich habe in den einschlägigen Internetseiten nicht gefunden.

Mein Beispiel: Die GbR soll „LolloRosso“ heißen (was sich auf die Tätigkeit bezieht). Da wäre doch „LolloRosso-Meier“ ziemlich blöd - oder?

LolloRosso - Max Meier, Moritz Müller

Beim Auftreten im Geschäftsverkehr ist es notwendig, dass die GbR die Namen der beteiligten Gesellschafter angibt. Zudem sind gegebenenfalls berufsrechtliche Vorgaben einzuhalten (weil du von Freiberuflern sprichst - da gibt es ja die berufsrechtlichen Vorgaben - oder handelt es sich um ein Gewerbe?).

Hallo!
Nein, es handelt sich um kein Gewerbe, es ist sichergestellt, dass es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt (wir sind Fotografen)

Also reicht es, dass wir auf der Internetseite, auf Angeboten, Rechnungen und weiterem Schriftverkehr alle unsere Namen erwähnen?
Ich möchte bloß den Namen (Beispiel) „LolloRosso“ alleine für sich als „Firmennamen“ haben.
Also z. B. Briefbogen: Oben nur LolloRosso, schön dick und farbig und am unteren Ende alle Bankdaten, Steuernummer und Namen, was das Gesetz so verlangt.
Ist das erlaubt?

Danke vielmals für die Mühe

Das ist sehr wackelig. Viele Fotografen werden als Gewerbetreibende angesehen (anerkannte Künstler und Stockfotografen sind Freiberufler, Betreiber von Fotostudios, Auftrags- und Hochzeitsfotografen sind Gewerbetreibende, zudem kommt ja manchmal auch noch der Handel mit Bilderrahmen, Fotoalben, Postern u.ä. dazu).

Sollte reichen.