Partnerin erhält keinen Lohn! was tun?

Hallo ihr Lieben. Ich benötige dringend einen Rat von euch, vielleicht hat Jemand das schon selber durchgemacht. Folgendes…

Meine Partnerin (nicht verheiratet) ist in der Privat-Insolvenz (lohnpfändung ab 900Euro Gehalt). Sie arbeitet seit dem 15.9.11 in einer neuen Firma, jedoch erhielt sie bislang keinen Lohn. Also folgten ständige Anrufe beim Arbeitgeber, bis dann jetzt erst das Gehalt überwiesen wurde. Leider war damit das Thema nicht erledigt. Das Gehalt wurde fälschlicherweise auf das Konto des Anwaltes meiner Partnerin überwiesen. Es folgten wieder Anrufe, nun zum Anwalt. Dieser vertröstet uns schon seit Tagen das das Geld bald auf ihrem Konto stehen würde (bislang Fehlanzeige). Nochmal heute den Anwalt und Arbeitgeber kontaktiert. Das Geld scheint sich in Luft aufgelöst zu haben.

Ich selber (noch nie finanzielle Probleme gehabt) stecke nun in den Schulden, da ich den kompletten Unterhalt etc. 2er Personen bezahle und das mit niedrigem Lohn.

Was kann ich noch tun?meine Partnerin und ich sind nervlich sowie finanziell am Ende.

Hilfe!

Hallo, es tut mir außerodentlich leid, was Ihnen passiert ist. Wie Sie wissen, mahlen die Mühlen der Bürokratie manchmal ein wenig langsam. Der Anwalt ist natürlich verpflichtet, den Lohn auf Ihr Konto zu zahlen, jedoch ab dem kommenden Jahr benötigen Sie ein P Konto, damit sie ohne Beschluss an ihr Geld bis zur Pfändungsgrenze kommen. LG und trotzdem eine besinnliche Weihnacht.

Hallo und trotz allem zunächst mal besionnliche Feiertage…auch wenn’s schwer fällt.

Gibt es einen schriftlichen Arbeitsvertrag? Darin sollte die Höhe des Lohnes, der Zeitpunkt der Auszahlung und ggf. auch das Empfängerkonto schriftlich fixiert sein. Wenn a) der Arbeitgeben nicht zahlt, dann b) auch noch auf das falsche Konto und c) der Anwalt das Geld nicht rausrückt beleibt euch entweder der Glaube an das Gute im Menschen…was wohl momentan Fehlanzeige ist, oder der Gang zu einem anderen Anwalt. Ihr seid nicht zufällig Mitglied einer Gewerkschaft? Darüber könntet ihr euch zumindest unentgeldlichen rechtlichen Beistand holen.

Sorry, dass ich euch keinen erbaulicheren Tipp geben kann! ;-(

L.G.

ckl

Grundsätzlich bleibt der Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber bestehen. Der Arbeitnehmer hat den Fehler des Arbeitgebers (für Zahlung auf ein falsches Konto) nicht zu vertreten. Der Arbeitgeber hat weiterhin einen Herausgabeanspruch des zu viel gezahlten Betrages gegenüber dem InsO-Verwalter oder Treuhänder.

Hier gilt der Grundsatz das Schuldbefreiende Zahlungen des Arbeitgebers nur auf das vereinbarte Konto des Arbeitnehmers statt finden können.
Es sei denn es wurde eine Abtretung der gesamten Gehaltsteile an den Verwalter oder Treuhänder vereinbart der den pfändbaren Teil übersteigenden Gehaltsanspruch an die Arbeitnehmerin auskehrt. -> glaub ich aber nicht.